Nebelscheinwerfer: - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig - in der Breite: nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längs- mitte, auch auf Sturzbügel erlaubt - in der Höhe: max. wie Abblendlicht - Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fern- licht - Einschaltkontrollleuchte zulässig
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.