Hallo !
Ich fahre seit 2011 einen Sporty, bei dem ich folgendes geändert habe:
- Lenker (ist eingetragen)
- Sitz gegen orignal Harley Spring Saddle mit Original Befestigungskit ausgetauscht
- Rasten ersetzt durch Küryakyn Rasten
- Mini Gepäckträger drauf
- Blinker hinten verlegt mit Original Relocation Kit
Und ich bin restlos verwirrt darüber was eigentlich eingetragen werden muss oder nicht ...
Folgende Threads habe ich zu dem Thema gefunden:
Eintragungspflichtige Teile
Was muss alles eingetragen werden?
Die Beiträge sind gut, haben mir aber nicht wirklich geholfen.
Denn einserseits heißt es dass alles eine Zulassung haben muss, auf welchem Weg auch immer
(z.B. ABE oder Eintragung im Schein), andererseits heißt es dann wieder dass z.B. bei Sitzbänken
keine Eintragung notwendig ist, solange sie bestimmten Rahmenbedingungen (Größe etc.) folgen.
Ich gehe im Augenblick davon aus, dass selbst das Anbringen einer Schlauchschelle am Lenker
die ABE des Fahrzeugs erlöschen lässt, es sein denn die Schlauchschelle hat eine ABE. Zumindest
ist das der Eindruck den ich aus der STVZO gewinne. Wenn ich die richtig verstehe, unterliegt jedes "Teil"
dass bleibend mit dem Fahrzeug verbunden wird den Regelungen im Umfeld des Par. 22.
Und ich habe noch keine Regelung gefunden, die das irgendwie einschräkt.
Und hier kommen meine 2 Fragen dazu:
1) Gibt es gesetztiche Regelungen, aus denen z.B. klar hervorgeht ob und wie eine Sitzbank einzutragen ist ?
2) Was macht in der Praxis Ärger bei der Poliziekontrolle ?
Bin für jeden Tipp dankbar !
LG Martin
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Brummel am 27.05.2016 12:10.