Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. - Eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
Mache mir da nicht soviel gedanken. Gibt immer Mittel und Wege.
Kack mich mehr ein was er zur Auspuffanlage sagt, da werde ich wohl viel überzeugungsarbeit leisten müssen?
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Hubraum statt Spoiler