Die Hersteller können Übergangsfristen beantragen, die gelten aber, sofern Genehmigungen erteilt werden, nur bis Mitte des Folgejahres, wenn die Homologation für ein 2016er Modell bereits in 2015 vorgenommen und beantragt wurde.
Beispiel: Es gibt einige, wenige 2007er Sportster mit Vergaser, also nach Bauart Euro 2, was ja eigentlich nach Stichtag 18.05.2006 nicht mehr möglich ist, denn ab da gilt Euro 3.
Die Einspritzer sind dann alle Euro 3 Fahrzeuge.
Bei der BMW GS war es ähnlich, aber in der Anzahl viel mehr. also von Euro 2 zu Euro 3.
Jetzt sind wir ja bei Euro 3 zu Euro 4
__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm