Hallo. Ich hatte schon mal an anderer Stelle nachgefragt in welcher Verordnung steht,dass seitliche Halter eingetragen werden mussen. Ich hab die gültigen rauf und runter gelesen,aber nix finden können. Und dort gibt es lediglich klare Angaben in Bezug auf Sichtbarkeit und Abstände! Bei Einhaltung kann unter anderem der Betrieb nicht verboten werden. Eine Eintragung muss nur bei bestimmten, technischen Anbauteilen erfolgen. Und da fällt ein Nummernschildhalter aus meiner Sicht definitiv raus. Wie erwähnt bin ich auf der Suche nach der Richtlinie, die eine Eintragung erforderlich machen würde.
Beste Grüße
__________________
welcome to the real world