Österrechischen Strafzettel können hier vollstreckt werden!
Aber nur wenn diese auch bei uns in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit ist!
Hier gibt es keine "Halterhaftung", und Du musst diesem Bescheid unbedingt fristgerecht mit der Begründung wiedersprechen, dass Du nicht selbst gefahren bist und Dir der Fahrer nicht bekannt. Dann müssen Dir die Össis das Fahren nachweisen... .
Funzt übrigens hier in Deutschland bestens, wenn die Behörde gebummelt hat und der Bescheid sehr spät kommt. Denn in diesem Fall fällt auch der Fahrtenschreiber flach, weil das nach solch einer Zeit nicht mehr zugemutet werden kann
Das Verfahren sollte dann in Deutschland nicht mehr gegen den Halter vollstreckt werden können, da dies wegen fehlende Halterhaftung hier nicht geht.
Aber Du musst bei Deiner nächsten "Össireise" damit rechnen, dass Du überprüft wirst, und dass Du dann noch mehr blechen kannst, die Dir Dein Moped wegnehmen und/oder Dich in Knast stecken...
Also ich würde zahlen.
Denn leider führt oft kein Weg an Österreich vorbei...
Aber ich würde auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen, der sich hier auskennt.
Rechtschutz?
Gruß
Joe
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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."