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Mithaftung des Bikers bei rückwärts fahrendem Auto

Mithaftung des Bikers bei rückwärts fahrendem Auto

Kräuter-Uli ist offline Kräuter-Uli · 2690 Posts seit 07.01.2013
aus Birschem
fährt: Yellow 97 FLSTS mit Penzl, Black 2016 FLHR Road King mit Penzl V2, BMW R1200GS
Kräuter-Uli ist offline Kräuter-Uli
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2690 Posts seit 07.01.2013 aus Birschem

fährt: Yellow 97 FLSTS mit Penzl, Black 2016 FLHR Road King mit Penzl V2, BMW R1200GS
Neuer Beitrag 19.09.2014 06:13
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Bei schlechten Sichtverhältnissen stoppte ein Autofahrer auf einer Straße vor einer Grundstückseinfahrt und war im Begriff, rückwärts in das Grundstück einzufahren. Im Moment des Rückwärtsfahren fuhr ein von hinten herannahender Motorradfahrer auf den Pkw auf. Bei der Rekonstruktion des Unfalls wurde schließlich noch festgestellt, dass der Motorradfahrer eine geringfügig überhöhte Geschwindigkeit hatte.


Da eine gütliche Einigung nicht möglich war, musste letztlich das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf am 06.08.2014, Az: 409 C 168/12 über die Haftungsverteilung entscheiden.


Das Gericht entschied am Ende, dass der Autofahrer zu 80% und der Motorradfahrer zu 20% haftet.


Die ganz überwiegende Haftung des rückwärts fahrenden Autofahrers begründete das Gericht damit, dass Rückwärtsfahren nach § 9 StVO grundsätzlich mit einem hohen Risiko verbunden ist und besondere Sorgfalt erfordert. Damit wäre sogar möglicherweise die alleinige Haftung des Rückwärtsfahrers begründet.


Dadurch, dass der Motorradfahrer aber die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h etwas überschritten hat, hat er sich zumindest nicht so wie ein Idealfahrer verhalten. Die Geschwindigkeitsüberschreitung führt daher zu einem geringen Mitverschulden des Bikers. Das Gericht hat dessen Mithaftungsquote letztlich auf 20% festgelegt.

http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-...0539#tabid=tab3


Quelle ADAC

__________________
Gruß

Uli,
der mit den 56 Kräutern.

Es gibt Dinge im Leben die wichtig sind, Familie, Gesundheit und wahre Freundschaft, der kümmerliche Rest kommt von ganz allein.

Dragon ist offline Dragon · seit
Dragon ist offline Dragon
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 19.09.2014 07:14
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So ist das halt wenn man die Geschwindigkeit nicht einhält,dann gibts eben eine Mitschuld.

Matthes72 ist offline Matthes72 · seit
Matthes72 ist offline Matthes72
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 19.09.2014 08:18
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Na da hat er doch Glück gehabt, der Motorradfahrer.

Ich hätte wohl gesagt, dass er nicht vorausschauend gefahren ist und die Gefahrensituation nicht erkannt hat (ob ein Fahrzeug steht sollte man schon erkennen und Rückfahrschweinwerfer sollte man schon sehen).
Dann noch die überhöhte Geschwindigkeit und schon wäre das Strafmaß umgekehrt ausgefallen.

Die "schlechten Sichtverhältnisse" sind nicht näher erläutert.
War es Nebel oder Nacht oder alles zugeparkt ... ... ...

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