Richtig. Deshalb gibt es bei Kess Tech im kleingedrucktem auch das hier:
Unsere TÜV-abgenommenen bzw. EG-BE oder EG-ABE geprüften Auspuffanlagen können die nach der 97/24 EG Richtlinie erforderlichen Stand-, Fahrgeräusch und Abgaswerte natürlich nur einhalten, wenn die Fahrzeuge, an denen unsere Auspufftöpfe und Anlagen verbaut werden, ebenfalls im Fahrzeughersteller ABE konformen Zustand sind, zumindest die Abgas- und Geräusch relevanten Teile. (z.B. evtl. OE-Katalysatoren, OE-Auspuff- und Luftfilterklappen, Nockenwellen, Zündung, Luftfiltereinsatz und Luftfilterkasten, Lambdasonden etc.). Sind irgendwelche Abgas- und/ oder Lautstärken relevanten Originalteile nicht mehr am Fahrzeug vorhanden, können wir die EG-Konformität unserer Auspuffanlagen nicht mehr garantieren.
Da ich einen Hypercharger ( noch als Bad Look ) eingetragen habe brauche ich das Blech nicht.
Eingetragenes Standgeräusch 99 dB, von der Rennleitung gemessene 103 dB also noch innerhalb der 5 dB Messtoleranz. Ansonsten geht es auf dem Hänger nach Hause.
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Gruß Schorse
Pegasus MC