zum zitierten Beitrag
Zitat von Schneckman
In diversen boards werden diesbezüglich immer nur allgemeine Wischi-Waschi Paragraphen aus der StvZo einkopiert, in denen es sich scheinbar eher um die Glasbeschaffenheit von Autoteilen handelt und Ähnliches, wohl weil
sich eben nichts Spezifisches finden läßt. Der allgemeine Kfz Kram sagt nicht viel.
Dann hier mal statt "Wischi-Waschi" die Vorschriften die zur Erlangung der ABE für eine beliebige Verkleidung/Scheibe/Windschild beachtet werden müssen. Die TÜV Dokumente kann ich hier leider nicht posten da Gebührenpflichtig.
Das Prüfungsergebnis ist die Zuteilung einer KBA Nummer.
VdTÜV - Merkblatt 736 “Verkleidungen für Krafträder“
Materialprüfung gemäß TA 29, Absatz 3.6.8
Äußere Gestaltung: VO (EU), Nr. 44/2014, Anhang VIII
Sichtfeldmessung (Mbl. 736 mit § 35b StVZO)
Anforderungen an Betätigungseinrichtungen: VO (EU) Nr.3/2014, Anh VIII
Steuerfähigkeit, Kurvenfahreigenschaften, Wendefähigkeit: VO (EU), Nr. 3/2014, Anh XIV
Höchstgeschwindigkeit, Änderung
Anbau und Befestigung
Lichttechnische Einrichtungen: VO (EU) Nr. 3/2014, Anh IX
Scheinwerfer, Wirksamkeit
Fahrtrichtungsanzeiger, geometrische Sichtbarkeit
Spiegel, Anbauposition bleibt erhalten
Sicht auf Instrumente
Lenker: Freiraum Lenkbewegung, Freiraum Griffe
__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."