Mal wieder zum sachlichen Thema.
Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem Vorstand des Bundesverbandes der Motorradfahrer.
Die sind ja als Gesprächspartner bei Silent Rider mit im Boot.
Und zwar deshalb,weil in deren Meetings mit den Politikern kein Fachwissen eine Rolle spielt.Es zählen sonst nur persönliche und poliitische Meinungen.
Der BVDM ist dabei, um generell manche unsinnigen und nicht umsetzbaren Forderungen im Keim zu ersticken,bevor die Situation abstruße Ausmaße annimmt.
Herr Lenzen sagt,die aktuelle Situation und die Entwicklung in kurzer Zeit aufgrund der Pressemeldungen der letzten Tage ist extrem.
Heute war RTL aktiv und wollte Rückmeldung, Biker schreiben Emails usw.
Im Bundesrat wurde in dieser Sitzung weder diskutiert noch fachlicher Rat entgegengenommen.
Praktisch wurde im Stress der Coronadiskussionen einfach die Hand hochgehalten und das Hauptthema durchgewunken.
Dies hat jedoch rechtlich erst mal keinerlei Konsequenzen.
Ergebnisse und Erklärungen gibt es aber trotzdem vom BVDM
-Frontkennzeichen ist vom Tisch.Nachträgliche Anbringung nicht zulässig,müsste bei späteren Neuhomologationen eingebaut werden.Wird aber vermutlich trotzdem nicht kommen.
-Elektronische Klappenanlagen sind und bleiben weiterhin legal !! Hier liegt der Bestandschutz vor und kann auch NICHT aufgehoben werden.Der Betrieb ist in der ganz normalen zugelassen und homologierten Bauweise weiterhin zulässig.
Die Polzei in NRW hat jekills geordert und an den Dienstmotorrädern verbaut,damit sie leiser fahren können.Ist kein Witz !!
-Fahrer mit unzulässigen Abgasanlagen oder Manipulationen sollen stärker bestraft werden.Ein Thema das immer wieder aufgegriffen wird und nicht vom Tisch zu weisen ist.
-Motorräder mit originalen Anlagen nachträglich zwangsmäßig umzurüsten auf leisere zugestopfte Anlagen ist rechtlich nicht möglich !!
-Der Verein Silent Rider fordert durchgehende 80db Fahrgeräusch. Dies wurde inzwischen von beauftragen Fachleuten widerlegt.
Es ist nicht möglich zu sagen , dass alle Motorräder nur den Wert X erreichen dürfen.
Auch eine Fahrgeräuschmessung light von der Polzei wurde widerlegt. Technisch nicht möglich aufgrund einer vielzahl von Messmethoden und nicht aussagekräftig.
-Ein generelles Fahrverbot von Motorradfahrern am Wochenende und Feiertag ist mit unserem Grundgesetz und der STVO/STVZO nicht zu vereinbaren. Sämtliche Klagen hätten bestand.
-Einzelne Streckensperrungen sind aber möglich und auch nicht neu.
-Halterhaftung ist ein Thema dass auch im Automobilbereich eine große Rolle spielt und vermutlich auch auf den Zweiradbereich übertragen werden könnte.
Zusammengefasst.
Es gibt keine Beschlüsse und im Endeffekt kann die technische Seite nur über die EU bei kommenden Normen berücksichtigt werden.
Für die Politik gibt es nur die Möglichkeit lokal einzuschreiten,jedoch auch nur bei dringlichen Gründen , z.B. Streckensperrungen
LG Sticki