...muß ich auch sagen, da würde ich als betroffener Händler meine schwarze Liste um einen Kunden erweitern und nie mehr eine Bestellung annehmen, das sind weit überzogene Erwartungen.....
In solchen Fällen ist immer auch noch zu befürchten, daß man als Drüberstreuer noch mit einer schlechten Bewertung überzogen wird.
Nochdazu darf man die ersten Versandkosten auch noch schön zurück erstatten , bei Rückgabe muß ja vom Kunden beim online-Kauf kein Grund angegeben werden, dem Fernabsatzgesetz sei Dank.
Anders sehe ich es nur, wenn ein neueres Datum ausdrücklich und mit exakter Grenze vorher gefordert und zugesagt war.
__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN