Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie oben im Link, ist kein amtliches Prüfdokument! Sowas ersetzt nicht eine ABE. Das Mitführen reicht nicht aus. Die Bescheinigung ist lediglich ein Zettel, den der TÜV Prüfer für die Eintragung heranziehen kann.
Wird man mit einem nicht eingetragenen Zubehörlenker angehalten, ist die Weiterfahrt sofort untersagt, wie hier ja auch schon geschrieben wurde. Wäre mir persönlich zu anstrengend.
Das Thema "originale" Zubehörteile kommt ja irgendwie immer wieder auf und man liest die wildesten Halbwahrheiten, was aber leider oft daran liegt, dass diese von Händlern gestreut werden, die keinen Schimmer von der rechtlichen Situation haben.
Es ist so, dass ein Fahrzeug eine Gesamtzulassung hat. Das inkludiert alle original verbauten Teile. Z.B.: ein Hollywood Lenker an der Slim, oder ein Miniape an der Softail.
Baue ich nun den Hollywood Lenker an die Softail, so hat dieser in diesem Fall KEINE Zulassung, da er nicht in der Gesamtzulassung des Fahrzeugs enthalten ist. Originales Harley Teil hin oder her. Der Lenker muss per Einzelabnahme eingetragen werden. Problematisch ist, dass es zu Originalteilen keine Gutachten gibt. Also stellen MANCHE Händler solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (damit sind sie aber in der Haftung, deshalb machen es nicht alle!). Die Bescheinigung KANN bei der Eintragung helfen. Manche TÜV Prüfer tragen aber auch mit der Bescheinigung nichts ein, weil sie ein offizielles Prüfdokument wollen, da sie wissen, dass einige Händler die Unbedenklichkeit für jeden Mist attestieren.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"