Ja, sehe ich auch so.
Auch wenn mir persönlich kein Fall bekannt ist, orientiere ich mich hier an der Gesetzeslage:
Nach
Obliegenheitsverletzungen kann die
Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten. Laut
§ 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) zählt das
Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Obliegenheitsverletzung. Konkret bedeutet dies, dass der
Versicherungsschutz entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.Nach
§ 5 Abs. 3 KfzPflVV kann die Versicherung allerdings
maximal 5.000 Euro vom Unfallverursacher verlangen. Erhöhen kann sich der Betrag allerdings, wenn
mehrere Obliegenheitsverletzungen vorliegen.Die 5.000 Euro beziehen sich auf die
zivilrechtlichen Ansprüche. In
strafrechtlicher Hinsicht kann weiteres auf den Unfallverursacher zukommen. In diesem Fall entscheidet der Richter in einem Gerichtsprozess die Strafe. Laut
§ 21 StVG ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Quelle
Ob Fahrlässigkeit bei einer entfernten Drossel vorliegt, muss ein Richter entscheiden, kenne ich eher von BTM- oder Alkoholeinfluss.
Hier ist natürlich viel Konjunktiv dabei, aber im Falle eines schweren Unfalls kann ich mir schon vorstellen, dass man da rangenommen wird - zurecht wie ich finde. Ich jedenfalls hätte keinen Bock, von einem Idioten ohne Fahrerlaubnis vom Bock geschossen zu werden. Und Fahren ohne Drossel ist definitiv Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.