Ich bin zwar kein Jurist aber ich weiß noch aus dem BWL Teil meines Studiums, dass bei privaten verkäufen der sog. Gefahrenübergang bei der Übergabe des gekauften Gutes beim Spediteur liegt. Will heißen, wenn man beweisen kann, daß das Bike ordnungsgemäß an den Spediteur ging hat man seine Schuldigkeit getan. Das Risiko des Transports liegt dann beim Käufer.
Anders ist das wenn man gewerblich verkauft, dann liegt der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Käufer. Sprich der Verkäufer trägt das Risiko wenn die Ware nicht ankommt.
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mws
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