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Zitat von Anfaenger
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Zitat von Enso
Haha, ja klar, hab ich. Nur extrem gut versteckt ^^
Rundum Kellermann Attos für Blinker und Rücklicht.
Unter der Sitzplatte sind die rückwärtigen, die nach vorne sind unter den Griff-Armaturen.
So auch bereits vom TÜV abgesegnet und eingetragen.
Da hast Du aber einen flexiblen Tüver, Glückwunsch. Normalerweise dürfen die nicht weiter als 30cm vom Heck weg positinoiert werden...
Da gibt`s eine genau definierte Vorschrift dazu, die besagt, in welchem Winkel von hinten seitlich der Blinker sichtbar sein muß (der gegenüberliegende natürlich auch), nicht nur wie weit er
vorne / hinten oder oben / unten sein darf.
Oft ist das am Sitz / Stoßdämpfer etc. nicht mehr der Fall und genau wie bspsweise bei einer Auspuffanlagen-Eintragung (wenn dbA über dem Wert) , ist es dann für den kontrollierenden Schutzmann uninteressant, ob die
Position eingetragen ist, die Eintragung bringt dann nichts.
Außer Ärger mit dem Prüfer, wenn den ein Fahrer dann zum Verantwortlichen machen möchte, anstatt selber seinen Ärger abzuarbeiten.
Kommt halt nur zum Tragen, wenn das dem Schutzmann gerade ein wichtiges Anliegen ist.
Wie bspsweise bei den Massenbeanstandungen im Umfeld der H-H-Days so geschehen, oder wenn ein Kompetenz-Team gerade mit Erfolgsdruck unterwegs ist.
Genauso kann man aber natürlich auch auf einen Schutzmann treffen, der sich damit zufrieden gibt, wenn es ihm grade so paßt und der Magen voll ist.
Aber "einklagen" kannst nix, wenn nicht alle Maße / Winkel erfüllt sind, Eintrag hin oder her.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN