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Alle XR 1200: Hilfe für TÜV Eintragung BST Carbon Felgen

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Alle XR 1200: Hilfe für TÜV Eintragung BST Carbon Felgen

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Roadrunner95 ist offline Roadrunner95 · 471 Posts seit 17.09.2014
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Neuer Beitrag 29.12.2017 02:53
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Gibts was neues? Bin zufällig da drüber gestolpert https://www.adac.de/der-adac/rechtsberat...teilsdatenbank/ VGH Baden Württemberg Urteil vom 31.05.2011 (Az.: 10 S 1857/09). Trifft das auch auf deine zu? 

__________________
Das Leben ist zu kurz für gummigelagerte Motoren und Ausgleichswellen. großes Grinsen

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tomaso ist offline tomaso · 125 Posts seit 02.09.2012
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fährt: XR1200
Neuer Beitrag 29.12.2017 19:52
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interessant!


"Die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt nicht, wenn es auf in Großbritannien hergestellte und dort zugelassene Carbon-Rädern umgerüstet wird."

 Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 31.05.2011 (Az.: 10 S 1857/09) eine für Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug individuell umrüsten möchten richtungweisende Entscheidung getroffen.

Der Kläger ist Halter eines Motorrads MV Augusta und beabsichtigte dessen Umrüstung mit Carbon-Rädern. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnte es ab, ihm für das umgebaute Motorrad eine Betriebserlaubnis zu erteilen. Zur Begründung gab es an, es existierten weder ausreichende Erkenntnisse für eine umfassende Bewertung von Kunststoffrädern noch geeignete Prüfverfahren. Der Kläger hat daraufhin Klage erhoben und machte geltend, dass die Sonderräder dem einschlägigen britischen Standard BS AU 50 entsprächen und in Großbritannien über eine Betriebserlaubnis zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr verfügten. Aufgrund von srecht müssten sie daher auch in der Bundesrepublik zugelassen werden.

Der Verwaltungsgerichtshof stellte nunmehr dazu fest:
Die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt nicht, wenn es auf in Großbritannien hergestellte und den dortigen Sicherheitsanforderungen entsprechende Carbon-Räder umgerüstet wird. Den Nachweis, dass durch den Einbau dieser Carbon-Räder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werde, habe die Zulassungsbehörde nicht erbringen können.


Diesen Nachweis habe entgegen der Ansicht des beklagten Landes die Zulassungsbehörde zu erbringen. Dies gebiete das hier anzuwendende srecht.
Durch die Weigerung, nach der Umrüstung mit den in Großbritannien hergestellten Carbon-Rädern die Fortgeltung der Betriebserlaubnis anzuerkennen, werde in die srechtliche Warenverkehrsfreiheit eingegriffen. Der Handel mit diesen Sonderrädern innerhalb der Europäischen werde in einer Art beeinträchtigt, die einem Importverbot gleichkomme. Ein solches Verbot könne zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherheit des Straßenverkehrs gerechtfertigt sein. Die Zulassungsbehörde dürfe sich aber nicht auf eine allgemeine Vermutung stützen, sondern müsse ihre Einschätzung wissenschaftlich untermauern. Soweit sie sich auf das Vorsorgeprinzip berufe, müsse sie auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung belegen, dass die Existenz oder die Tragweite der behaupteten Gefahr nicht mit Sicherheit bestimmt werden könne.

Diesen Nachweis habe die Zulassungsbehörde nicht erbracht, so der VGH weiter. Der Hinweis, dass die Räder für die Fahrstabilität von Motorrädern von großer Bedeutung seien, genüge nicht. Den vom Regierungspräsidium vorgelegten Gutachten sei zwar zu entnehmen, dass ein Prüfprogramm für carbonfaserverstärkte Kunststoffräder noch nicht entwickelt und daher der experimentelle Festigkeitsnachweis noch nicht erbracht sei. Es gebe aber keinen Hinweis darauf, dass die den britischen Sicherheitsanforderungen entsprechenden Carbon-Räder gegenüber herkömmlichen, aus Leichtmetall gefertigten Rädern ein gesteigertes Gefährdungspotenzial aufwiesen. Auch gebe es keine Berichte über Unfälle, auch nicht aus dem Bereich des Rennsports, wo die Carbon-Räder bereits verwendet würden.

(VGH Baden-Württemberg, 10 S 1857/09)

Overdozer ist offline Overdozer · 5 Posts seit 01.12.2017
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fährt: XR1200, FXSTC Evo, FLH Shovel, SX175
Neuer Beitrag 30.12.2017 11:19
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Danke Euch allen für die zahlreichen weiteren Infos. Das Urteil ist mir bekannt. Leider bin ich aber momentan noch nicht weitergekommen. Es bleibt wohl nur der Weg der Einzelabnahme. Wobei das der TüVler des lokalen HD-Dealers wohl nicht machen will. Ich stecke gerade ein wenig im Winterschlaf, will die Sache mit den Felgen aber in jedem Fall durchziehen. Ich werde Euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten, wie die Geschichte weitergeht.

Javiss ist offline Javiss · 243 Posts seit 24.12.2015
fährt: VRSCDX 2015 / FLHXSE 2017 / XL1200CB 2017
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Neuer Beitrag 30.12.2017 12:13
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Fahr einfach mal mit dem Motorrad, den Felgen, dem Wisch vom Hersteller über die Genehmigung in GB und dem BGH Urteil zum Prüfer
Meiner Meinung nach steht dann einer Eintragung nichts im Wege.
Falls er sich über das BGH Urteil hinwegsetzen will... aber das glaub ich nicht. Der hat doch keine Lust auf den ganzen Papierkram...

bestes-ht ist offline bestes-ht · 24093 Posts seit 10.11.2009
aus Rhein-Main
fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
bestes-ht ist offline bestes-ht
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Homepage von bestes-ht
Neuer Beitrag 30.12.2017 12:32
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zum zitierten Beitrag Zitat von Overdozer
Danke Euch allen für die zahlreichen weiteren Infos. Das Urteil ist mir bekannt. Leider bin ich aber momentan noch nicht weitergekommen. Es bleibt wohl nur der Weg der Einzelabnahme. Wobei das der TüVler des lokalen HD-Dealers wohl nicht machen will. Ich stecke gerade ein wenig im Winterschlaf, will die Sache mit den Felgen aber in jedem Fall durchziehen. Ich werde Euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten, wie die Geschichte weitergeht.

Einzelabnahmen darf nicht jeder Prüfer durchführen.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

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