zum zitierten Beitrag
Zitat von Döppi
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Sobot hat ja weiter oben geschrieben das sein Lenker nicht eingetragen war.
SO ist es und das rechtfertigt auch das Bußgeld von 90€ und den einen Punkt.
Aber ab jetzt neuer Sachstand von meinem Anwalt.
Eine Sicherstelllung rechtfertigt das nicht, da ich den Mangel ja eingeräumt hätte, wäre ich denn drauf angesprochen worden

Hätte zwar die Weiterfahrt untersagt werden können, was sehr wahrscheinlich gewesen wäre, aber mehr nicht.
Vom Lenker war bei der Kontrolle aber niemals die Rede.
Punkt 1 der Begründung im Sicherstellungsprotokoll: Verdacht unerlaubte Auspuffsteuerung über Lenkerschalter hat sich nicht bestätigt.
Punkt 2 : Unerlaubte technische Änderungen haben die wohl nur zur ihrer Sicherheit geschrieben, hat sich aber wegen Verallgemeinerung vor Gericht noch nie gehalten. Ein Verdacht muß immer konkret sein.
Da ich den Lenkerschalter nicht als Mangel anerkannt habe ist der einzig ausschlaggebender Punkt der Sicherstellung und damit unbegründet.
Ich habe bislang keinen Cent in Sachen Sicherstellung bezahlt und werde das auch nicht tun.
Vielmehr fängt meine Anwalt an so langsam zu rechnen, aber dazu muß erstmal eine Forderung kommen und das kann wohl dauern.
Da ich nicht noch einen Tag Urlaub nehmen wollte, habe ich die Behördensache der Werkstatt überlassen.
Konnte meine Maschine heute abholen.
Hat mich alles mit Mängelfrei Bescheinigung, neuer HU, Eintrag für Lenker und Befestigung und neuen Kfz Schein mit Nummerschildstempel 270€ gekosten, die wohl auch zum größten Teil mein bleiben werden, aber damit kann ich gut leben.
Ich habe mich bei der Kontrolle nicht sonderlich zurückhaltend gezeigt, aber so nett und sachlich wie im Fernsehen war es da auch nicht.
Auf alle Fälle ist das Leben doch gar nicht so ungerecht.
Grüße Sobot