HeikoJ, gib es auf. Sie werden es uns nicht glauben.
Und nein, ich benötige kein gekauftes Login. Den Zugang zum Darknet hast Du in fünf Minuten. Ohne kosten, ohne Kontakte. Danach bestellst Du einfach.
Nur weil Ihr meint, irgendwas widerlegt zu haben, muss so nicht die Realität aussehen.
Zitat von Asgar
Zitat von Streetboy
Weil solche Leute natürlich nicht nur einen Scheinwerfer verkaufen, sondern eine Vielzahl. Und die Hoffnung ist natürlich, dass es nicht auffällt.
Warum um sollte Paypal erstatten? Höchstens aus Kulanz. Es handelt sich hierbei ja um gehackte Konten, wofür jeder einzelne verantwortlich ist, nicht jedoch Paypal.
Zu 2. Eine Unterschrift mit dem Empfängernamen ist ja erstmal vorhanden. Jetzt muss DHL erstmal bewiesen werden, dass nicht Du, sondern eine Dritte Person das Paket entgehenden genommen hat.
Zu 1.:
Nein, mit Kulanz hat das nichts zu tun. Und ob der pp-Account gehackt ist, ist für den Käuferschutz ohne Belang.
"PayPal-Käuferschutzrichtlinie
Letzte Aktualisierung: 23. März 2016
Allgemeines
Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, ..."
Siehe Anhang.
Zu 2.:
Ob der Krakel auf dem Scanner des Verandunternehmens meine Unterschrift ist, lässt sich schnell nachweisen.
Außerdem ist die Beweislast umgekehrt.
Das Versandunternehmen muss nachweisen, dass eine berechtigte Person den Empfang bestätigt hat.
Auszug aus meinem DHL-Vertrag:
"Zustellnachweis International - Serviceinformation
Der Zustellnachweis International gibt Ihnen Liefersicherheit beim Versand Ihrer Pakete in viele Länder dieser Welt. Bei der Zustellung quittiert der Empfänger den Erhalt Ihrer Sendung. Seine Unterschrift gilt dabei als Empfangsbestätigung. Außerdem wir auf dem Zustellnachweis die Sendungsnummer, der Empfängername und die Unterschrift des Empfängers hinterlegt. Die Zustellinformationen werden zusammen mit der Originalunterschrift des Empfängers sicher archiviert und für Sie bereitgestellt, sobald Sie diese benötigen."
Das heißt, DHL garantiert mir die Auslieferung an den richtigen Empfänger / Empfangsberechtigten. Ein schlichter Vergleich der Unterschrift auf dem Scanner und z.B. dem Perso des Empfängers klärt rasch die Identität.
Auch vertauscht Ihr hier einiges. Ihr vertauscht einerseits die strafrechtlichen Aspekte mit zivilrechtlichen Ansprüchen.
Zudem argumentiert Ihr mit irgendwelchen Sachen von DHL und Paypal, welche für die Durchführung einer solchen Tat völlig irrelevant sind.
Ja, der PP-Käuferschutz zahlt ggf., sofern Dein Konto gehackt wurde. Na und? Hindert das den Täter an der Durchführung der Tat? Nein! Also sorry, wo widerlegst Du hier meine Aussage, Asgar?
Ja, DHL ist in der Beweislast. Diese ist erfüllt, sobald das Paket zugestellt ist. Jetzt bist Du erstmal in der Beiweislast, dass es nicht Deine Unterschrift ist und das es kein berechtigter Empfänger war. Du hast die Rennerei und den Ärger. Auch, wenn Du am Ende das Geld von DHL erstattet bekommen solltest, nervt der Aufwand.
Wo also widerlegt Ihr hier meine Aussagen zu den zwei Szenarien? Ich kann keine stichhaltige Argumentation feststellen.
Zitat von Mondeo
Zitat von Streetboy
Möglichkeit 1:
Du kaufst Dir ein PP-Konto im Darknet. Diese sind verifiziert, entweder mit Guthaben oder Bankkonto hinterlegt. Diese Kosten einen Bruchteil von dem, was dort als "Wert" hinterlegt ist.
Jetzt verkaufst Du einen solchen Scheinwerfer. Lässt Dir das Geld per PP überweisen. Buchst es quer über verschiedene Konten.
Als Absender auf dem Paket schreibst Du irgendeine Adresse.
Möglichkeit 2:
Du kaufst Dir wieder solch ein PP-Konto.
Kaufst zB. bei Amazon ein. Als Empfänger gibst Du ein Mehrfamilienhaus an, mit einem richtigen Namen. Wenn das Paket zugestellt werden soll, kommst Du zufällig aus der Tür und fragst, ob Dein Paket denn dabei wäre, Du müsstest los.
Das PP-Konto kaufst Du dir in wenigen Minuten. Die Chance, solche Täter zu erwischen? Leider sehr gering, außer sie machen Fehler.
Und jetzt kommt bitte nicht damit, dass das nicht geht oder es das nicht gibt.
Ich komme genau damit das dein quer über Kontobucherei hin und her nicht funktioniert. Du kannst nur ein Deutsches Konto zur Lastschriftabbuchung angeben. Aber egal. Du weißt bescheid und ich habe Ruhe. Probier mal Geld sofort zurückzubuchen von einer Transaktion die erst kürzlich gelaufen war? Geht nämlich nicht. Paypal hat einige Tage Sicherheit eingebaut, wegen diverser Lastschriftrückbuchungen
aber spielt hier ja sowieso keine Rolle. Der Threadsteller hat ja das Geld so überwiesen
Was hat das ganze mit Lastschriftabbuchung zu tun? Meine Güte, ist das so kompliziert? Ich kaufe mir Dein gehacktes PP-Konto mit verifiziertem Bankkonto. Jetzt bestelle ich bei Amazon mit Deinem PP-Konto. Den Betrag bucht Dir Paypal in ein paar Tagen vom Konto ab. In der Zwischenzeit ist die Ware ausgeliefert und ich kann endlich mit meiner PS4 spielen, die Du mir bezahlt hast.
Natürlich mag es sein, dass Du das Geld von Paypal zurück bekommst, aber Du rennst hinterher.
Und wenn nicht, kaufst Du Dir ein DHL-Packstation und lässt die Ware dorthin liefern.
Zitat von Aslan
Ist doch blödsinn mit den konten vom darkweb haben ein paar zu viele Fantasien,
Und dann hat man nix besseres gefunden als eine harley daymaker Scheinwerfanlage zu verkaufen ....?
Oh man der verkäufer klingt einfach nach ein klassichen hu........ohn
Fertisch
Ja Aslan, Du hast den Durchblick. Du bekommst PP-Konten, Kreditkarten, gefälschte Personalausweise und Reisepässe, sowie Schusswaffen und Drogen im Darknet. Bezahlt mit Bitcoins und zugestellt per Lieferdienst. Sei doch nicht so stur und akzeptiere einfach die Tatsachen.
Zitat von Asgar
Zitat von Mondeo
...Probier mal Geld sofort zurückzubuchen von einer Transaktion die erst kürzlich gelaufen war? Geht nämlich nicht. Paypal hat einige Tage Sicherheit eingebaut, wegen diverser Lastschriftrückbuchungen
Sogar wenn ich als Verkäufer dem Kunden das Geld bei Zahlung mit pp sofort zurücküberweisen will, behält pp meine Zahlung zurück, um erst den sicheren Eingang auf meinem Konto bestätigt zu haben.
Habe ich selber erlebt, und mein Käufer paulte mich an, warum pp ihn nicht innerhalb zweier Tage das Geld zurückgibt.
Dann hab ich bei pp nachgefragt und es wurde mir genau so erklärt.
aber spielt hier ja sowieso keine Rolle. Der Threadsteller hat ja das Geld so überwiesen
Mipft.
Was wollt Ihr denn mit zurück buchen oder zurück überweisen? Habe ich davon etwas geschrieben, dass der Täter so etwas machen muss?
Wenn Ihr doch googlen könnt, dann nutzt doch ebendieses bitte. In div. Foren könnt Ihr diese und viele Sachen nachlesen. Das ist gängige Methode und wird tagtäglich so angewendet.