Zusatz!!!
Es sind zwei paar Schuhe, einer ist der Motorradhersteller (hat @stonemuc ja bereits geschrieben) und das andere ist irgendein x-beliebiger Reifenhersteller.
Wenn der Reifenhersteller (hier AVON) schreibt, dass ein bestimmter Reifen von ihm nur mit einem Reifen des gleichen Herstellers gefahren werden darf, dann ist daran auch nix zu rütteln. Es bringt dann auch nix, von einem anderen Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder was auch immer mitzuführen.
Ansonsten ist zu dem Thema in x-tausend Beiträgen auch alles gesagt.
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A smoothed sea never made a skillful sailor