Hi Rockford,
Ich hab leider nur den Screenshot. Spielt aber keine Rolle, Fakt ist, dass im Paragraph 19 StVZO eben NICHT steht, dass man außer der aufgeprägten E-Nummer irgendetwas anderes braucht.
Du hast ja auch keine Unterlagen für Blinkergläser, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückspiegel.... Ist alles mit E-Nummer, wie übrigens etliche Teile am Auto, angefangen bei den Seitenfenstern...
Da müsstest Du ja immer nen Aktenordner mitschleppen.
Der sogenannte "Gutachter" soll dir doch mal zeigen wo eine zusätzliche Bescheinigung gefordert wird. Kann er aber nicht.
Ich fahr seit Jahren mit meinen E-Töpfen, auch zum TÜV und sogar schon problemlos durch eine Kontrolle der Sondergruppe KRAD-Gestapo.
Viel Erfolg und lass uns wissen wie es weitergeht.
VG Tobi