zum zitierten Beitrag
Zitat von Booze
Schreib doch mal was deine für ein Baujahr ist und wie viel dB da eingetragen sind, ansonsten ist das Bullshit was du da schreibst.
Ansonsten ist deine Eintragung sowieso Wertlos, da bei einer Kontrolle die im Schein eingetragenen Werte gemessen werden plus 5dB Toleranz, bist du da drüber kann dir sogar die Behörde noch viel weiter auf den Schlips treten.
Bestes Beispiel war die NSU Konsul vom Horst Heiler dem Redakteur der Custombike, das ging über alle Instanzen.
Nur weil die Kiste jetzt 30 Jahre alt wird, kann man sich nicht über die Gesetzgegebenheiten hinwegsetzen und auf einmal laut fahren.
Kein Prüfer wird dir Heutzutage Dragpipes eintragen, die Zeiten sind schon lange vorbei.
Wie hier bereits schon geschrieben wurde, gelten die Bestimmungen und Werte der Erstzulassung.
Wer offiziell laut fahren will kauft sich alles bis zur Shovelhead
Bei meiner stehen 110dB als Standgeräusch, so viel dazu.
Ich habe extra weder Baujahr noch dB geschrieben, weil meine Maschinen jünger oder älter sind und andere Bestimmungen haben.
Bei einer Kontrolle ist wichtig was im Gesetz steht, nicht was im Schein steht.
Ist dein eingetragenes Standgeräusch höher, interessiert das niemanden weil es ungültig ist.
Folgendes hatte sich mit den Jahren im Gesetz geändert:
13.09.1953 90 Phon
20.05.1956 87 Phon
31.12.1956 84 Phon
12.09.1966 82 Phon
30.09.1983 84 dB(A)N
30.09.1990 82 dB(A)N
EZ ab 01.10.1995 80 dB(A)N
Ab 1990 brauchen Motorräder eine AU. Vorher nicht.
Vorher ist nur die Phon/dB relevant für die Eintragung und ggf. die Leistung.
Der TÜV Prüfer kann jedoch einschätzen, ob der Auspuff mehr Leistung bringt oder nicht.
Nur wenn er davon ausgeht, dass er mehr Leistung bringt, muss man auf einen Prüfstand und die Mehrleistung eintragen lassen.
Braucht dein Motorrad eine AU, muss zudem ein Abgasgutachten vorhanden sein.
Zudem hat sich die Messmethode mit den Jahren geändert, was unterschiedliche Toleranzen ergibt... deshalb sollte sich jeder individuell informieren um sicher zu sein.
In den Papieren steht die Messmethode drin. Hier eine Erklärung:
Erläuterungen der verschiedenen Buchstabenkennung in KFZ - Papieren sowie dem Messverfahren ( Standgeräusch )
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Ergibt sich also bei einer Phonmessung eine Lautstärke von 106 db und in den Papieren steht 82 N so ist das Fahrzeug nicht zu laut, denn 82 N plus 26 db ergibt einen Grenzwert von 108 db. Sollte aber 82 P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 db erlaubt.
Die Nahfeldmessung ( Standgeräusch ) sollte wie folgt geschehen. Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein. Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt.
Die Messung sollte auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche ohne schallabsorbierenden Belag stattfinden. Zeigerausschläge, die durch Störgeräusche und Windeinfluss hervorgerufen werden, müssen mind. 10 db niedriger als der Messwert liegen.
Bei der Messug ist die Nenndrehzahl, die in den Papieren eingetragen ist wichtig.
Ist die Nenndrehzahl größer als 5000 U / Min, so wird mit der halben Drehzahl gemessen. Ist die Nenndrehzahl kleiner oder gleich 5000 U / Min , so wird mit dreiviertel der Drehzahl gemessen.
Die Drehzahl wird induktiv abgenommen. Der Motor ist auf der ermittelten Drehzahl kurze Zeit konstant zu halten. Anschließend ist das Gas plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Bei " P " wird der abtourende Bereich mit gemessen, bei " N " und " E " nicht.
Es müssen drei Einzelmessungen vorgenommen werden. Der arithmetische Mittelwert ist das Ergebnis.
Was genau ist denn Bullshit?
Lass uns doch nicht dumm sterben, wenn du schlauer bist.