Ich hab mich vor dem Umbau beim TÜV erkundigt ob das Eintragungspflichtig ist.
Das kürzen der Struts ist eine Rahmenänderung und ist eintragungspflichtig.
Im Schein steht:
Gekürztes Heck an drei Punkten befestigt.
Mehr nicht.
Der TÜV muß umbauten mit Fotos dokumentieren ( hat mir der Prüfer gesagt )
deshalb muß bei der Abnahme ein Katzenauge mit E-Nummer vorhanden sein.
Ich finde den Rückstrahler nicht schlecht und lass ihn auch dran.
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Ab 50 erkennt man die kleinen Buchstaben auf dem Handy nicht mehr so leicht. Vollidioten erkennst du dafür aus weiter Ferne.
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