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XL 1200 Forty-Eight: Kaufvertrag

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XL 1200 Forty-Eight: Kaufvertrag

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Motemmel ist offline Motemmel · 327 Posts seit 09.05.2012
aus Dornburg
fährt: Road Glide Spezial, FL 58
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Neuer Beitrag 20.05.2014 09:22
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Moin,
erst mal Glückwunsch zur neuen Harley.
Bei Verkaufsplattformen etc. spielt zunächst mal der Tag der Erstzulassung die größere Rolle. Hier liegt aber häufig der Knackpunkt, wenn z.B. eine Maschine gekauft wird, die vielleicht ein Jahr im Laden gestanden hat und dann noch ein "Modell 2013" wäre. Natürlich sollte man bei so etwas drauf hinweisen. Umgekehrt gibt es das häufiger. Kauf im Herbst 2013, vielleicht schon 2014er Modell mit neuen Features. Das ist für den VK gut und sollte angegeben werden.

Immer sauber trennen: Baujahr (z.B. 2013) - Modelljahr (schon 2014) - EZ (2014).
Gruß Motemmel

__________________
Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne
(Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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