Von der Penzl Seite...
Der Seilzug muss am Stellhebel voll funktionsfähig angeschlossen sein. Die Montage des Stellhebels am LENKER ist NICHT erlaubt. Der Betrieb im Bereich der StVZO ist nur mit geschlossenem Abgasventil zulässig.
Die Anlage hat eine EG Betriebserlaubnis, aber nur geschlossen für die strasse..
Die Kesstech ist elektronisch und es gibt auch ein gutachten für die Schweiz wie ich gesehen habe.. somit für die Schweiz momentan nur J&H und Kess Tech zulässig..
Da die Politiker jetzt wieder offiziell einen Vorstoss gemacht haben und rückwirkend alle Klappensysteme die die DB werte nicht erfüllen verbieten wollen, würde ich mich beeilen..

ich denke nicht dass sie das durchbringen, aber dass die Systeme in der Schweiz nicht mehr zugelassen werden in Zukunft kann sehr gut möglich sein.
gruss
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