Eine Stilllegung durch die Polizei geht nur auf Antrag der Zulassungsstelle. Nochmal: ein Fahrzeug mit erloschener BE ist weiterhin zugelassen. Das ist seit Einführung der FZV so. Was vielleicht oft durcheinander gebracht wird in dem Zusammenhang ist stilllegen und unterbinden der Weiterfahrt. Letzteres geht in dem Fall natürlich immer.
Aber jetzt wieder btt.
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The difference between men and boys is the price of their toys
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