Hi
Wie so vieles ist das mit dem Standlicht eine frage der Zulassung. Ist das Motorrad nach StVZO zugelassen besteht keine Pflicht auf Standlicht. Ist das Motorrad nach EG-Verordnung zugelassen muss ein Standlicht/Begrenzungsleuchte vorhanden sein. Aber: die Begrenzungsleuchte kann auch z.B. mit den Blinkern gekoppelt sein und muss nicht zwangsläufig im Scheinwerfer untergebracht sein. Der Scheinwerfer muss aber den Zulassungsichtlinien entsprechen. Heist: Er muss für Abblendlicht und Fernlicht zugelassen sein. Er darf z.B. nicht für Abblendlicht und Nebel oder Nebel und Fernlicht zugelassen sein. Kennzeichnung HCR oder HC/R. Eine E-Kennzeichnung alleine reicht nicht aus. Eben so wenig wie eine andere Kennzeichnung. Auch von dem Nachträglichem einbau eines Standlichts in einem Scheinwerfer der dafür nicht zugelassen sollte unterbleiben. Dann ist das Teil Schrott.
Hoffe für Entwirrung gesorgt zu haben.
Gruß
Grisu
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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.