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Winterreifenpflicht für Motorräder !!!

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Winterreifenpflicht für Motorräder !!!

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greyfellow ist offline greyfellow · 849 Posts seit 15.08.2010
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fährt: Milwaukee Iron
Neuer Beitrag 20.12.2010 19:07
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Hi Gemeinde,

Adi hat absolut recht! Gleiche Erfahrung mit B48 in Rtg. Johanniskreuz und früher Elmsteiner Tal. Dort hatte sich die sogenannte Spanner-Kurve etabliert, wo dann die ganzen Vollidioten ihre Show (einschließlich Abflüge) abgezogen haben.
Jetzt haben wir, dank Sperrung an WE, die Spanner-Kurve im Wellbachtal an der B48.

Der Argumentation von First Evo kann ich nicht so folgen, klar das hirnlose Rasen und das illegale Umbauen ist beides nicht gesetzteskonform - nur:
Ein Harleyrista, der sich an seinem Stage 1 Lufi oder seinen SE-Auspuff-Töpfen ergötzt, gefährdert seine Mitmenschen nicht an Leib und Leben, die Verbrecher mti ihrem Hanging-Off-Scheiß im öffentlichen Verkehrsraum sehr wohl!!
Meine Frau und ich meiden an WE die o.g. Strecken, weil es uns einfach zu heiß ist. Und wie einmal einer in einem anderen Forum schrieb: "Wenn mich so ein degenerierter, assozialer Arsch abschießen würde, würde ich ihm mit meiner letzten Kraft ein paar in Fresse hauen!"

LG

Roland

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"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes

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Neuer Beitrag 20.12.2010 19:39
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Zitat von greyfellow

Der Argumentation von First Evo kann ich nicht so folgen, klar das hirnlose Rasen und das illegale Umbauen ist beides nicht gesetzteskonform - nur:
Ein Harleyrista, der sich an seinem Stage 1 Lufi oder seinen SE-Auspuff-Töpfen ergötzt, gefährdert seine Mitmenschen nicht an Leib und Leben, die Verbrecher mti ihrem Hanging-Off-Scheiß im öffentlichen Verkehrsraum sehr wohl!!

Ich fahre mittlerweile auch mit dem Bagger um die Ecke und muß keine 160 PS auf 2 Rädern mehr in den roten Bereich treiben. Da wir hier von Gesetzen reden, spielt es aus Gesetzes Sicht keine Rolle, ob du zu schnell um die Ecke fährst, einen illegalen Auspuff dran hast oder jemandem die Vorfahrt nimmst. Letztes habe ich auch bei Harley Drivern schon öfter erlebt.
Viele Sperren kommen aber auch von Lärmbelästigungen und nicht nur von den Kamikaze Piloten. Ich drücke aus aus meiner 84er auch 120 db aus den Tüten, schiebe aber nicht alle Schuld auf andere. Wir machen alle Fehler, solche Strecken werden von Harley und Rennsemmeln gleichermassen befahren. Lärm und Unfälle "zusammen" führen meist zu Sperrungen, also nicht immer nur sagen, es waren die anderen.

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Neuer Beitrag 20.12.2010 21:24
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zum zitierten Beitrag Zitat von greyfellow
Hi Gemeinde,

Adi hat absolut recht! Gleiche Erfahrung mit B48 in Rtg. Johanniskreuz und früher Elmsteiner Tal. Dort hatte sich die sogenannte Spanner-Kurve etabliert, wo dann die ganzen Vollidioten ihre Show (einschließlich Abflüge) abgezogen haben.
Jetzt haben wir, dank Sperrung an WE, die Spanner-Kurve im Wellbachtal an der B48.

Der Argumentation von First Evo kann ich nicht so folgen, klar das hirnlose Rasen und das illegale Umbauen ist beides nicht gesetzteskonform - nur:
Ein Harleyrista, der sich an seinem Stage 1 Lufi oder seinen SE-Auspuff-Töpfen ergötzt, gefährdert seine Mitmenschen nicht an Leib und Leben, die Verbrecher mti ihrem Hanging-Off-Scheiß im öffentlichen Verkehrsraum sehr wohl!!
Meine Frau und ich meiden an WE die o.g. Strecken, weil es uns einfach zu heiß ist. Und wie einmal einer in einem anderen Forum schrieb: "Wenn mich so ein degenerierter, assozialer Arsch abschießen würde, würde ich ihm mit meiner letzten Kraft ein paar in Fresse hauen!"

LG

Roland

So ist es Roland Freude

Wohne direkt an der B48 unweit des Johanniskreuz und bin früher regelmäßig hoch gefahren, bis mich ein Schwachmat in maßloser Selbstüberschätzung um 30 cm verfehlt hat, als er meinte, er müsse mit weit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve noch überholen.

First Evo, es wird wahrscheinlich die Idioten nicht davon abhalten, ihre Scheiße weiter zu bauen. Aber es gibt die Möglichkeit, dieses Verhalten da zu ahnden, wo es weh tut, im Geldbeutel und der Mobilität. Und wenn mal einer kräftig Punkte gesammelt hat oder ein Weilchen seinen Bock stehen lassen muss, dann wird er hoffentlich begreifen, dass ihm die Straße nicht alleine gehört.

Auf Deine Frage, ob an meinem Bock alles legal ist, ein ganz klares ja!!! Auch wenn ich eine (der viel geschmähten) ESM-Kess fahre, sehe ich doch zu, dass diese leise geschaltet ist, wenn ich durch Wohngebiete fahre. Aber vielleicht bin ich einfach nur ein Fossil, was es als selbstverständlich ansieht, mit meinem Hobby andere nicht zu gefährden oder zu belästigen Augenzwinkern

Ansonsten verfechte ich kompromisslos die Ansicht, dass ich lieber mehr sinnvolle Kontrollen hätte, in denen solche Vollpfosten aus dem Verkehr gezogen werden, als von zunehmenden Streckensperrungen betroffen zu sein. Wer den Reiz und den Nervenkitzel braucht, dem empfehle ich den Hockenheimring oder beispielsweise den Nürburgring. Ich trete hier auch gerne zu einem Kräftemessen an.

Gruß

Adi

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~

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Neuer Beitrag 20.12.2010 21:38
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Zitat von xlight
Zitat von Adi66
Die "hirnlosen" Gesetze einer "hirnlosen" Regierung ...
...

so, Du willst mir also subtil andeuten das unsere regierung hirn hat?
was ist dann mit dem tollen wechselkennzeichen?
wir deutschen erfinden das rad mal wieder neu und so umstaendlich und kompliziert das es schier laecherlich ist. ja nicht etwas aus dem ausland als bewaehrt und fuer gut befunden annehmen.
jeder hat das LKW maut desaster wieder vergesssen. usw... usw....
aber wie heisst es so schoen, jedes volk hat die regierung die es verdient. unser kasperl kabinett braucht man sich ja nur anschauen. da kann ja nichts raus kommen.

Ich wüsste nicht, dass durch die neuen Wechselkennzeichen irgend jemand gefährdet wird. Durch das Fahren mit nicht angepasster Bereifung sehe ich das allerdings schon so.

Meine Haltung zu vielen Gesetzen kannst Du ansonsten meiner Signatur entnehmen.

Zu deutsch, die Wechselkennzeichenregelung halte ich für Schwachsinn, da sie keinen Vorteil bringt. Die Pflicht, bei entsprechender Witterung geeignete Reifen zu fahren hingegen halte ich für genauso richtig, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung an unübersichtlichen Stellen oder bspw. vor Kindergärten und Schulen.

Beides willst Du doch nun nicht allen Ernstes miteinander vergleichen, oder verwirrt

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hardy.b ist offline hardy.b · seit
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Neuer Beitrag 20.12.2010 21:55
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spielt es aus Gesetzes Sicht keine Rolle, ob du zu schnell um die Ecke fährst, einen illegalen Auspuff dran hast oder jemandem die Vorfahrt nimmst.

................das ist nun mal Blödsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!Es gibt schon feine Unterschiede, sowie ein Ladendieb kein Mörder ist. Da macht der Gestzgeber schon Unterschiede........... verwirrt verwirrt

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Neuer Beitrag 20.12.2010 22:04
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zum zitierten Beitrag Zitat von hardy.b

spielt es aus Gesetzes Sicht keine Rolle, ob du zu schnell um die Ecke fährst, einen illegalen Auspuff dran hast oder jemandem die Vorfahrt nimmst.

................das ist nun mal Blödsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!Es gibt schon feine Unterschiede, sowie ein Ladendieb kein Mörder ist. Da macht der Gestzgeber schon Unterschiede........... verwirrt verwirrt

So fein sind die Unterschiede in der Rechtsfolge nicht mal Augenzwinkern In den von Dir beschrieben Fällen ist der Unterschied zwischen einer Geldstrafe und lebenslänglich als Rechtfolge schon nicht unerheblich Augenzwinkern

Was den meisten einfach nicht klar ist, dass es im Straßenverkehr neben Ordnungswidrigkeiten auch noch Verkehrsstraftaten gibt. Eine Straftat wird bereits in dem Moment tatbestandlich erfüllt, wenn ich mit falscher Bereifung einen anderen dadurch verletze, dass ich ihn vom Bock schieße. Da wird die falsche Bereifung sehr schnell als kausal für die Körperverletzung eines anderen angesehen.

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moselaner ist offline moselaner · seit
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Neuer Beitrag 20.12.2010 22:13
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Winterreifenpflicht? Wieso Winterreifenpflicht? Hier bei uns im Norden liegt schon wochenlang Schnee. Letzten Winter lag er bis März. geschockt Was tun? Nicht Winterreifen aufziehen - nutzt nix - sondern der Umbaulust frönen. Freude Also Winterprojekt 2010/2011: Umbau einer Harley zum Schneemobil. Natürlich mit Fat Drag Lenker, höhergelegtem Tank, tiefergelegtem Sitz, Sissy Bar, extrabreiten Kufen vorn und Pipes mit super coolem Sound an den Seiten.
Wegen fehlender Winterreifen kann sich dann auch in Zukunft kein Cop beklagen. Und im Frühjahr wird halt wieder auf Reifenbetrieb umgebaut.
Schade nur, dass Harley noch nicht die extra breiten Kufen anbietet - und keine Harley Snowmobileowners Group (H.S.G.) Kann aber noch werden. Augenzwinkern
Bis dahin:
Gruß aus Mecklenburg vom moselaner

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von moselaner am 20.12.2010 22:20.

Bruchpilot ist offline Bruchpilot · seit
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Neuer Beitrag 20.12.2010 22:37
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Hab ich schon letzten Winter mit meiner V-Rod vorgehabt.

Sitze momentan vor dem Problem, Kette gegen Riemenantrieb zu tauschen und das zentrale Federbein auf 2 Federbeine zu wechseln...

Snowmoto

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Neuer Beitrag 21.12.2010 14:44
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Zitat von Adi66
Eine Straftat wird bereits in dem Moment tatbestandlich erfüllt, wenn ich mit falscher Bereifung einen anderen dadurch verletze, dass ich ihn vom Bock schieße. Da wird die falsche Bereifung sehr schnell als kausal für die Körperverletzung eines anderen angesehen.

Es ist unerheblich, ob du dabei falsch Bereift bist oder nicht. Wenn Du einen anderen im Strassenverkehr verletzt, ist das eine Verkehrsstraftat!
Die falsche Bereifung könnte dir nur die (generell) angenommene "Fahrlässigkeit" nehmen und die Strafe erhöhen.
Du kannst auch eine Oma auf der Strasse abschiessen, die bei Rot über die Ampel wandert, Wetten dass Du die Schuld zugewiesen bekommst, Du mußt auf schwächere Verkehrteilnehmer eben viel mehr Rücksicht nehmen, auch wenn du Vorfahrt hast. Das kann dir 5 "Flens" für 5 Jahre und ca. 15 - 20 Tagessätze einbringen.
Unsere Rechtsprechung geht manchmal seltsame Wege,

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Neuer Beitrag 21.12.2010 15:16
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Zitat von First Evo
Zitat von Adi66
Eine Straftat wird bereits in dem Moment tatbestandlich erfüllt, wenn ich mit falscher Bereifung einen anderen dadurch verletze, dass ich ihn vom Bock schieße. Da wird die falsche Bereifung sehr schnell als kausal für die Körperverletzung eines anderen angesehen.

Es ist unerheblich, ob du dabei falsch Bereift bist oder nicht. Wenn Du einen anderen im Strassenverkehr verletzt, ist das eine Verkehrsstraftat!
Die falsche Bereifung könnte dir nur die (generell) angenommene "Fahrlässigkeit" nehmen und die Strafe erhöhen.
Du kannst auch eine Oma auf der Strasse abschiessen, die bei Rot über die Ampel wandert, Wetten dass Du die Schuld zugewiesen bekommst, Du mußt auf schwächere Verkehrteilnehmer eben viel mehr Rücksicht nehmen, auch wenn du Vorfahrt hast. Das kann dir 5 "Flens" für 5 Jahre und ca. 15 - 20 Tagessätze einbringen.
Unsere Rechtsprechung geht manchmal seltsame Wege,

Die rechtliche Bewertung ist definitiv so nicht richtig Augenzwinkern

Du liegst richtig, wenn Du sagst, es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allerdings bedeutet die rein tatbestandsmäßige Erfüllung eines Straftatbestandes noch keine Verurteilung. Die Handlung muss auch rechtswidrig sowie schuldhaft im Sinne des Tatbestandes sein.

Wenn ich unverschuldet eine andere Person "abschieße" bleibe ich straffrei (z.B. Wegrutschen auf Ölspur trotz angepasster Geschwindigkeit). Eine verschuldensunabhängige "Haftung" wie im Zivilrecht oder bspw. nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (z.B. Halterhaftung bei Verstößen im ruhenden Verkehr) möglich, sieht das Strafrecht nicht vor.

Somit gehst Du auch grundsätzlich straffrei aus, wenn Dir eine Oma trotz roter Fußgängerampel vor's Auto läuft. Voraussetzung, die Situation war objektiv wie auch subjektiv unvorhersehbar. Sprich, Du hast Dich an alle Vorschriften gehalten, was die Fahrweise und den verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeuges mit einschließt.

Die wissentlich aufgezogene, falsche Bereifung "nimmt Dir übrigens nicht die Fahrlässigkeit". Denn das würde bedeuten, Du hättest unter Vorsatz (bezogen auf den eingetretenen Erfolg = Unfall) gehandelt. Es bleibt bei der (in dem Fall möglicherweise bewussten) Fahrlässigkeit. Schließlich wolltest Du ja keinen anderen abschießen oder hast dies zumindestens nicht billigend in Kauf genommen.

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Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Adi66 am 21.12.2010 15:29.

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Neuer Beitrag 21.12.2010 18:28
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Zitat von Adi66
Zitat von xlight
Zitat von Adi66
Die "hirnlosen" Gesetze einer "hirnlosen" Regierung ...
...

so, Du willst mir also subtil andeuten das unsere regierung hirn hat?
was ist dann mit dem tollen wechselkennzeichen?
wir deutschen erfinden das rad mal wieder neu und so umstaendlich und kompliziert das es schier laecherlich ist. ja nicht etwas aus dem ausland als bewaehrt und fuer gut befunden annehmen.
jeder hat das LKW maut desaster wieder vergesssen. usw... usw....
aber wie heisst es so schoen, jedes volk hat die regierung die es verdient. unser kasperl kabinett braucht man sich ja nur anschauen. da kann ja nichts raus kommen.

Ich wüsste nicht, dass durch die neuen Wechselkennzeichen irgend jemand gefährdet wird. Durch das Fahren mit nicht angepasster Bereifung sehe ich das allerdings schon so.

Meine Haltung zu vielen Gesetzen kannst Du ansonsten meiner Signatur entnehmen.

Zu deutsch, die Wechselkennzeichenregelung halte ich für Schwachsinn, da sie keinen Vorteil bringt. Die Pflicht, bei entsprechender Witterung geeignete Reifen zu fahren hingegen halte ich für genauso richtig, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung an unübersichtlichen Stellen oder bspw. vor Kindergärten und Schulen.

Beides willst Du doch nun nicht allen Ernstes miteinander vergleichen, oder verwirrt

was will ich miteinander vergleichen? wechselkennzeichen mit winterreifen? oder winterreifen mit geschwindigkeitsbeschraenkungen? oder geschwindigkeitsbegrenzungen mit wechselkennzeichen?
oder hab ich grundsatzlich sinnhaftigkeit mancher gesetze in frage gestellt?
du nimmst also kritiklos alle gesetzte an und verfechtest sie ohne sie zu hinterfragen?
wirst dafuer bezahlt? vllt. in der exekutive?

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Neuer Beitrag 21.12.2010 19:02
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Zitat von xlight
Zitat von Adi66
Zitat von xlight
Zitat von Adi66
Die "hirnlosen" Gesetze einer "hirnlosen" Regierung ...
...

so, Du willst mir also subtil andeuten das unsere regierung hirn hat?
was ist dann mit dem tollen wechselkennzeichen?
wir deutschen erfinden das rad mal wieder neu und so umstaendlich und kompliziert das es schier laecherlich ist. ja nicht etwas aus dem ausland als bewaehrt und fuer gut befunden annehmen.
jeder hat das LKW maut desaster wieder vergesssen. usw... usw....
aber wie heisst es so schoen, jedes volk hat die regierung die es verdient. unser kasperl kabinett braucht man sich ja nur anschauen. da kann ja nichts raus kommen.

Ich wüsste nicht, dass durch die neuen Wechselkennzeichen irgend jemand gefährdet wird. Durch das Fahren mit nicht angepasster Bereifung sehe ich das allerdings schon so.

Meine Haltung zu vielen Gesetzen kannst Du ansonsten meiner Signatur entnehmen.

Zu deutsch, die Wechselkennzeichenregelung halte ich für Schwachsinn, da sie keinen Vorteil bringt. Die Pflicht, bei entsprechender Witterung geeignete Reifen zu fahren hingegen halte ich für genauso richtig, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung an unübersichtlichen Stellen oder bspw. vor Kindergärten und Schulen.

Beides willst Du doch nun nicht allen Ernstes miteinander vergleichen, oder verwirrt

was will ich miteinander vergleichen? wechselkennzeichen mit winterreifen? oder winterreifen mit geschwindigkeitsbeschraenkungen? oder geschwindigkeitsbegrenzungen mit wechselkennzeichen?
oder hab ich grundsatzlich sinnhaftigkeit mancher gesetze in frage gestellt?
du nimmst also kritiklos alle gesetzte an und verfechtest sie ohne sie zu hinterfragen?
wirst dafuer bezahlt? vllt. in der exekutive?

Damit Du's besser verstehst, habe ich mir angewöhnt, den Post, den ich zitiere beizufügen. Da klappt es dann meist besser mit dem Verstehen Augenzwinkern Deshalb empfehle ich einfaches Nachlesen. Manchmal klappt es ja beim zweiten Versuch.

Einen kleinen Tipp gebe ich Dir allerdings noch. Im hiesigen Thread geht es um die Winterreifenpflicht. Du hattest das in Deinem letzten Post mit der Sinnhaftigkeit von Wechselkennzeichen und der LKW-Maut verglichen. Schon vergessen?

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Neuer Beitrag 22.12.2010 02:58
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ich soll besser verstehen was du dir abgewoehnt hast?
haeh....?
ob du es dir abgewohnt hast einen post zu zitieren oder das ******* abgewoehnt hast ist mir ******egal.
winterreifenpflicht fuer mopeds ist hirnrissiger bloedsinn.
SO WIE DIE DEUTSCHE LKW MAUT ODER DIE DEUTSCHE VERSION VOM WECHSELKENNZEICHEN. das nennt man eine ANALOGIE.
das hat jetzt nichts mit a***loch zu tun.
erklaere einer kuh dass das was sie frisst gras ist.
mein gott....
schmeiss hirn...

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Neuer Beitrag 22.12.2010 08:49
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zum zitierten Beitrag Zitat von xlight
ich soll besser verstehen was du dir abgewoehnt hast?
haeh....?
ob du es dir abgewohnt hast einen post zu zitieren oder das ******* abgewoehnt hast ist mir ******egal.
winterreifenpflicht fuer mopeds ist hirnrissiger bloedsinn.
SO WIE DIE DEUTSCHE LKW MAUT ODER DIE DEUTSCHE VERSION VOM WECHSELKENNZEICHEN. das nennt man eine ANALOGIE.
das hat jetzt nichts mit a***loch zu tun.
erklaere einer kuh dass das was sie frisst gras ist.
mein gott....
schmeiss hirn...

Dem ist wohl absolut nichts mehr hinzuzufügen Augen rollen

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Adi66 am 22.12.2010 18:24.

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Neuer Beitrag 22.12.2010 10:53
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Zitat von Adi66

Die rechtliche Bewertung ist definitiv so nicht richtig Augenzwinkern

Du liegst richtig, wenn Du sagst, es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allerdings bedeutet die rein tatbestandsmäßige Erfüllung eines Straftatbestandes noch keine Verurteilung. Die Handlung muss auch rechtswidrig sowie schuldhaft im Sinne des Tatbestandes sein.

Wenn ich unverschuldet eine andere Person "abschieße" bleibe ich straffrei (z.B. Wegrutschen auf Ölspur trotz angepasster Geschwindigkeit). Eine verschuldensunabhängige "Haftung" wie im Zivilrecht oder bspw. nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (z.B. Halterhaftung bei Verstößen im ruhenden Verkehr) möglich, sieht das Strafrecht nicht vor.

Somit gehst Du auch grundsätzlich straffrei aus, wenn Dir eine Oma trotz roter Fußgängerampel vor's Auto läuft. Voraussetzung, die Situation war objektiv wie auch subjektiv unvorhersehbar. Sprich, Du hast Dich an alle Vorschriften gehalten, was die Fahrweise und den verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeuges mit einschließt.

Die wissentlich aufgezogene, falsche Bereifung "nimmt Dir übrigens nicht die Fahrlässigkeit". Denn das würde bedeuten, Du hättest unter Vorsatz (bezogen auf den eingetretenen Erfolg = Unfall) gehandelt. Es bleibt bei der (in dem Fall möglicherweise bewussten) Fahrlässigkeit. Schließlich wolltest Du ja keinen anderen abschießen oder hast dies zumindestens nicht billigend in Kauf genommen.

Dein Wort in Gottes Ohr, erkläre das doch mal den Deutschen Richtern.
Es ist schon klar, das nicht jede Anklage zur Verurteilung führt, der Rest ist alles "wenn und aber" - "Äpfel und Birnen"
Übrigens hat die Halterhaftung im ruhendem Verkehr doch wohl gar nichts hiermit zu tun. Es wird der Fahrzeugführer angeklagt und nicht der Halter.
Der geschiderte Fall ist vorgefallen und wegen dem "öffentlichen Interesse" zur Verurteilung gekommen! 15 TS á 140€ und 5 Flens, die für 5 Jahre zementiert sind.
Ein Zivilverfahren gab es nicht, da die Oma schon wußte, was sie falsch gemacht hat und keine Anzeige erstattet hat.
Ich gebe Dir gerne die Daten des Betroffenen, dann kannst Du die Berufung/Revison einlegen und ihm bestimmt rechtssicher aus der Sache rausholen. Sein Anwalt denkt, dass es keinen Sinn macht, der ist aber wohl nicht so Rechtsgewand wie Du.

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