Bauschaum Verordnung
Ok ok das hat jetzt zwar wenig mit unseren Möppis zu tun, ausser man dämmt mit dem Schaum die Auspöffe aus oder bastelt sich einen Sitz.
ABER . . . . .EU und Konsorten haben mal wieder zu geschlagen!
Ab dem 01.12. darf Bauschaum nicht mehr öffentlich verkauft und muss unter Verschluss
gelagert werden! Ausgeben darf dann nur noch ein Sachkundiger der nach §5 zertifiziert ist.
Das gleiche gilt auch für die Verwendung so O-Ton Baustoffhandel bei dem ich Heute war!
Ja geht’s noch
War ich froh, dass wir dort als Firma ein Konto haben und ich das Schaumzeug´s
doch bekommen habe, sonst hätte ich Heute mein Garagenfenster mit UHU einkleben
können.