zum zitierten Beitrag
Zitat von peter1955
Wenn man hier solche Behauptungen
aufstellt, bezüglich Pflicht von
elektronischen Wegfahrsperren für
Motorräder, dann bitte mit Quellenangabe, oder einfacher gesagt:
Wo steht das?
@peter1955
Einfach geantwortet: DA steht das
Das hättest du aber auch selber finden können:
Die Richtlinie 2002/24/EG ist eine zentrale EU-Richtlinie zur Typgenehmigung von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen – also Mopeds, Motorräder, Quads, Trikes etc. Sie wurde am 18. März 2002 veröffentlicht und regelt die Voraussetzungen, unter denen Fahrzeuge dieser Klassen in der EU zugelassen werden dürfen.
Ziel:
Harmonisierung der technischen Vorschriften innerhalb der EU.
Einführung einer einheitlichen Typgenehmigung, die in allen EU-Ländern gültig ist.
Festlegung von Anforderungen an:
Abgas- und Geräuschgrenzwerte
Fahrzeugaufbau, Bremsen, Lichter etc.
Diebstahlschutz (z. B. Wegfahrsperre)
Die Richtlinie schreibt grundsätzlich vor, dass Fahrzeuge bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Der Diebstahlschutz wird nicht direkt in der 2002/24/EG selbst detailliert geregelt, sondern über sogenannte technische Anhänge bzw. über Einzelrichtlinien, auf die sich die 2002/24/EG bezieht.
Relevante Einzelvorschriften:
Richtlinie 95/56/EG: Bezieht sich auf die Anforderungen an die Wegfahrsperre.
Diese wurde für Motorräder übernommen – also:
Motorräder mit mehr als 50 ccm oder schneller als 45 km/h
Ab Typzulassung nach Juli 2002
Müssen eine Wegfahrsperre oder vergleichbaren Diebstahlschutz haben.
Ergänzend: Richtlinie 95/56/EG
Diese definiert Anforderungen an Wegfahrsperren:
Automatische Aktivierung nach Ausschalten der Zündung
Nur mit richtigem elektronischem Code deaktivierbar (z. B. Transponder)
Muss mindestens 5 Minuten einem Startversuch widerstehen
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."