Problematisch können die unter 18 cm trotzdem werden.
Erstens kann ein Polizist trotzdem behaupten, dass es so sein muss. Neben der Vorschrift gibt es ja auch logische Gründe für einen Mindestabstand. Wenn er aber die Weiterfahrt, wahrscheinlicherweise nur bei Dunkelheit, untersagt musst Du erst mal den Rechtsweg beschreiten. Und das dauert ggf. eine halbe Saison.
Kann aber auch sein, dass die Eintragung bei Dir auch so interpretiert wird wie gewünscht oder der eine Zentimeter keine Rolle spielt.
Wobei mir das Kürzel LTE nix sagt und bei der Aussage "in-Etwa Wirkung" hätte auch ich ein blödes Gefühl.
Vielleicht einfach mal bei der Polizei vorstellig werden und das Thema mit einem Sachkundigen umrunden.
Bezüglich Abnahme §21:
- TÜV macht auch Fehler und erkennt oftmals nicht alles
- wie beweist man denn, dass die bemängelten Bauteile seit der Einzelabnahme bereits dran waren? Kann ja direkt danach umgebaut sein. Solange die Bauteile nicht explizt im Fahrzeugschein gelistet sind bringt dir die Aussage Einzelabnahme gar nichts. Habe gerade in der Familie einen Fall mit einem Dodge RAM gehabt. Weiterfahrt wurde untersagt, Gutachten und der ganze Zirkus waren die Folge.
Gruß Tom
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