zum zitierten Beitrag
Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?
Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...
Natürlich kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Aber erst wenn von Seiten der Behörde ein Bescheid gegen Dich erfolgt ist. Dann hast Du 14 Tage Zeit für den Einspruch. Dann wird es aber so sein, das Du die Beweislast hast, das Dein Töff legal unterwegs ist. Also wirst Du einen Sachverständigen brauchen. Das kostet.
Jetzt ist der Hobel erstmal weg und Du kommst da nicht dran. Wenn Du Glück hast bekommst Du eine Einladung vom Dibbelinsch und kannst bei der Überprüfung dabei sein.
Bei der ARAG kannst Dich Rückwirkend versichern, falls Du dann doch einen Anwalt möchtest/brauchst.
Ich würde erstmal abwarten was von den Behörden kommt und schauen was es Kostet.
Du hast bestimmt eine Sicherstellungsbescheinigung erhalten? Wenn Du aufgefordert wurdest, selber Gas zu geben, sollte man darauf bestehen, das das dann so notiert wird. In Deinem Fall wird das sicher nicht drinstehen! Oder?
Bei einer Kontrolle hat man keine Mitwirkungspflicht. Angaben zur Person muss man leisten, alles andere nicht.
Nichts unterschreiben sollte klar sein. Und an Ort und Stelle den Tagesbucheintrag und die Namen und Dienstgrad der Kontrollierenden verlangen. Das ist Euer gutes Recht.
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If you can't amaze people with your intelligence... confuse them with your stupidity..!
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von chillyred am 02.06.2024 15:19.