Du zitierst ja in Deinem zweiten Beitrag selbst ganz richtig: „Nach" einem Jahr oder "nach" 1600 km, je nachdem was zuerst eintritt.“ Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Leider hat sich damit m.W. noch niemand bis zum EUGH hochgeklagt, ob so eine Knebelbestimmung = ohne jegliche +/- Toleranz dem Kunden überhaupt zumutbar ist, sonst stünde diese Klausel ja nicht mehr so unerbittlich toleranzfrei in den Garantiebestimmungen. Denn der übliche Garantiebestimmungstext besagt ja in die Realität übersetzt: Du musst die Inspektion bei 1600 km +/- Null
spätestens exakt nach einem Jahr
machen. Wenn also Deine letzte Tankfüllung über 1600km reichen wird, musst Du laut Klausel einen Termin spätestens zum Ablauf eines Jahres machen, und dann darfst Du nicht mehr fahren
, bis Du am Tag vorher einen Transporter oder ein KFZ mit Anhänger hinterherfahren lässt
und exakt bei km-Stand 1600 anhälst und das Mopped auflädst und zum Händler transportierst. Ich habe bei meinen Fahrzeugneukäufen noch nie einen Händler erlebt, der nach vorheriger Absprache (und genau das hast Du ja versäumt) bei der Einhaltung der Jahresfrist knickrig gewesen wäre, aber bezüglich Einhaltung der km-Grenze (bei HD 1600 km) sind schon einige Marken sehr genau.
Meine langjährige private und einschlägig berufliche Lebenserfahrung mit der zumutbaren Umsetzung von „technischen“ Vertragsklauseln, und die „Zumutbarkeit“ legen Gerichte bei Privatkunden von Unternehmen „B to C“ nochmal großzügiger aus, lässt mich annehmen, dass Harley zwar darauf bestehen kann, dass kein km über 1600 km HINAUS und über ein Jahr HINAUS gefahren werden darf um die Garantie nicht zu verwirken, dass sie aber eine Toleranz von mindestens 10% = 160 km VOR 1600 km und 1 Monat VOR 12 Monaten seit Auslieferung einräumen müssen. Wenn Du also 1440 km draufgehabt hättest und Max. 11 Monate vergangen wären , hätte Deine nächste Fahrt zum Händler zwecks Abgabe zur Inspektion führen müssen, die Du natürlich rechtzeitig vorher (erfahrungsgemäß in der Saison 8 - 12 Monate) hättest vereinbaren müssen. Überziehen ist grundsätzlich ohne vorherige Absprache immer schlecht, denn das Erreichen von 1600 km und der Ablauf von 12 Monaten ist für Dich genauso vorhersehbar wie Ostern oder Weihnachten.
Auf jeden Fall hättest Du also Deinen Händler bei Erreichen der 1440 km vor Ablauf von 12 Monaten fragen sollen, wie weit Du an die 1600 km ran oder darüberhinaus kommen kannst, damit er die Garantie nicht verfallen lässt. Sein Wohlwollen hängt auch davon ab, ob HD-Deutschland ihn wegen „zuviel“ bisherigem Wohlwollen oder ungewöhnlich vieler anderer Abrechnungen auf Companykosten schon auf dem Kieker hat (habe ich alles schon mitgekriegt). Vielleicht versuchst Du es bei einem anderen HD-Händler. Bei BMW-Händlern ist das innerhalb von D freiwillig vom Werk aus offiziell einforderbar, aber HD ist für seine Knickrigkeit in solchen Fragen berüchtigt
, die anderen Marken liegen nach meiner Erfahrung so dazwischen.
Da m.W. keine letztinstanzliche Entscheidung vorliegt, und Dein Händler Dir offensichtlich nicht entgegenkommen will, könntest Du nur noch zum Anwalt rennen und Dir in einem Beratungsgespräch mit einem Honorarsatz von m.W. einheitlichen 200€ -egal für welches Thema- raussuchen lassen, ob es höchstinstanzliche Entscheidungen zu dieser Zumutbarkeit gibt und wie Deine Chancen auf Durchsetzung stehen. Wenn diese gering oder nicht vorhanden sind, solltest Du das als Lebenserfahrung werten, das nächste Mal nicht so schlampig mit Vertragsklauseln umzugehen, die Dir jetzt plötzlich so wichtig sind.
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