zum zitierten Beitrag
Zitat von RoadGlide13
.......
Andererseits glaube ich nicht das die Polizei mich bei einem funktionierenden Blinker, der auch noch schön hell leuchtet, anhalten wird und nach der E-Prüfnummer sucht.
Aber wenn wir in Good Old Germany nichts anderes mehr zu tun haben als nach E-Prüfnummern zu suchen dann bitte..
DAS ist nicht der Punkt. Es geht schlicht und ergreifend "nur" darum, ob von den von Dir verwendeten Leuchten
irgendeine Beeinträchtigung (oder - im schlimmsten Fall - eine Gefährdung) für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen
könnte, oder nicht (z.B. wenn die Teile zu hell leuchten und den Gegenverkehr evtl. blenden könnten....). Für Leuchten,
die die festgelegten Kriterien hierfür erfüllen, werden diese Prüfnummern erteilt.
Ob es nun für Dich Sinn macht, dass für Motorräder nur maximal 2 Blinkleuchten und auch nur 2 Begrenzungsleuchten je Seite
zulässig sind, steht gar nicht zur Debatte. So ist nun mal halt die Vorschriftenlage.
Mal wieder frei nach dem Motto:
"Wenn jeder an sich denkt, ist an Alle gedacht......"
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
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