Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II hat, ist nicht automatisch der Eigentümer. Der eingetragene Inhaber der Bescheinigung ist ebenfalls nicht automatisch der Eigentümer, und wie schon hier im Thread erwähnt wurde, steht das auch so auf der Bescheinigung. Wer im sogenannten Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist, gilt als Halter des Fahrzeugs und dieser muss eben keineswegs der Eigentümer sein.
Um Eigentümer eines Kraftfahrzeugs zu sein, muss in Deutschland ein Kaufvertrag existieren - das kann auch ein mündlicher Vertrag sein, ein solcher gilt in Deutschland. Ob ein Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle zur Anmeldung des Fahrzeugs und die Zustimmung des Eigentümers zur Zulassung z.B. auf einen abweichenden Halter (z.B. Ehepartner) nachgewiesen werden muss, wird je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet und wird das Eigentum glaubhaft versichert, kann das Fahrzeug auch ohne Vorlage eines schriftlichen Kaufvertrages angemeldet/ zugelassen werden.
Beispiel aus der Praxis: Ich bin der Eigentümer meiner Harley; gekauft habe ich sie per Handschlag und mündlichem Vertrag vom Vorbesitzer; Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist meine Frau.
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Biker im Zeichen des Eisernen Kreuzes