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Lenker im Schein eintragen lassen

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Lenker im Schein eintragen lassen

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Börnie ist offline Börnie · 1530 Posts seit 12.04.2015
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Börnie ist offline Börnie
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1530 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 27.06.2022 13:11
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Also ich hab ja schon mal gehört, dass nicht alles was im Netzt steht der Wahrheit entspricht. Augen rollen fröhlich großes Grinsen



"""Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab. """"

Stimmt :-)  Ich mach mich jetzt hier mal zu cool

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Kellerkind ist online Kellerkind · 443 Posts seit 18.08.2017
fährt: Softail Heritage / E-Glide
Kellerkind ist online Kellerkind
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443 Posts seit 18.08.2017
fährt: Softail Heritage / E-Glide
Neuer Beitrag 27.06.2022 14:05
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Ohne Kaufvertrag vom letzten im Brief eingetragen Halter bekommst Du bei uns kein Kfz zugelassen 
selbst schon erlebt , Auto gekauft und dann aufgrund persönlicher Umstände 2 Jahre steht lassen. Mit allen Papieren und Schlüsseln zur Zulassungsstelle und nada. Kein Eigentumsnachweis. Da der Vorbesitzer in der Zwischenzeit verstorben war Auto verschrottet

Ole66 ist offline Ole66 · 1906 Posts seit 10.07.2018
aus Stendal´s schönste Ortschaft
fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Ole66 ist offline Ole66
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1906 Posts seit 10.07.2018 aus Stendal´s schönste Ortschaft

fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 28.06.2022 08:20
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Wenn der Lenker eine ABE hat, brauchst nichts eintragen lassen. Karte reicht.

Nur noch 1x OT:
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Also klaue ich Dein Fahrzeug vom Hof und den Brief / Zusassungsbescheinigung(en) aus dem Aktenschrank und bin automatisch der Eigentümer !!?!??!

Jepp, die Karre gehört dann dir. 

"Diese Unterlagen brauchen Sie für die Kfz-ZulassungDamit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle problemlos und vor allem schnell verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen parat haben:Neuwagen
  • gültiger Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

 in Fällen benötigen Sie zusätzliche Unterlagen:
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten nebst Ausweis(en) oder Pass/Pässen in Kopie
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen

Gebrauchtwagen: Auch für Gebrauchtwagen benötigen Sie neben Personalausweis und Co. (siehe Neuwagen) einige zusätzliche Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung

Quelle vom September 2021, also aktuell -> Klick mich sanft

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
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Rocker666 ist offline Rocker666 · 148 Posts seit 06.05.2022
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Rocker666 ist offline Rocker666
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148 Posts seit 06.05.2022
fährt: HD
Neuer Beitrag 28.06.2022 10:06
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Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II hat, ist nicht automatisch der Eigentümer. Der eingetragene Inhaber der Bescheinigung ist ebenfalls nicht automatisch der Eigentümer, und wie schon hier im Thread erwähnt wurde, steht das auch so auf der Bescheinigung. Wer im sogenannten Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist, gilt als Halter des Fahrzeugs und dieser muss eben keineswegs der Eigentümer sein.

Um Eigentümer eines Kraftfahrzeugs zu sein, muss in Deutschland ein Kaufvertrag existieren - das kann auch ein mündlicher Vertrag sein, ein solcher gilt in Deutschland. Ob ein Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle zur Anmeldung des Fahrzeugs und die Zustimmung des Eigentümers zur Zulassung z.B. auf einen abweichenden Halter (z.B. Ehepartner) nachgewiesen werden muss, wird je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet und wird das Eigentum glaubhaft versichert, kann das Fahrzeug auch ohne Vorlage eines schriftlichen Kaufvertrages angemeldet/ zugelassen werden.

Beispiel aus der Praxis: Ich bin der Eigentümer meiner Harley; gekauft habe ich sie per Handschlag und mündlichem Vertrag vom Vorbesitzer; Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist meine Frau.

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Biker im Zeichen des Eisernen Kreuzes

Chopper 15 ist offline Chopper 15 · 3999 Posts seit 15.07.2018
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fährt: Harley 1200 T Super Low 2018,Honda Shadow VT750 RC 50,2009 ,Ultra Glide Classic 2010
Chopper 15 ist offline Chopper 15
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3999 Posts seit 15.07.2018 aus Landau, Rhoi-Negga

fährt: Harley 1200 T Super Low 2018,Honda Shadow VT750 RC 50,2009 ,Ultra Glide Classic 2010
Neuer Beitrag 28.06.2022 10:34
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zum zitierten Beitrag Zitat von Rocker666
Um Eigentümer eines Kraftfahrzeugs zu sein, muss in Deutschland ein Kaufvertrag existieren - das kann auch ein mündlicher Vertrag sein, ein solcher gilt in Deutschland. Ob ein Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle zur Anmeldung des Fahrzeugs und die Zustimmung des Eigentümers zur Zulassung z.B. auf einen abweichenden Halter (z.B. Ehepartner) nachgewiesen werden muss, wird je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet und wird das Eigentum glaubhaft versichert, kann das Fahrzeug auch ohne Vorlage eines schriftlichen Kaufvertrages angemeldet/ zugelassen werden.

Genau so ist es. Ich habe schon viele KFZ in meinem Leben zugelassen, in verschiedenen Landkreisen und hab noch nie einen Kaufvertrag gebraucht.

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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz

Rocker666 ist offline Rocker666 · 148 Posts seit 06.05.2022
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Rocker666 ist offline Rocker666
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148 Posts seit 06.05.2022
fährt: HD
Neuer Beitrag 28.06.2022 11:07
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Also klaue ich Dein Fahrzeug vom Hof und den Brief / Zusassungsbescheinigung(en) aus dem Aktenschrank und bin automatisch der Eigentümer !!?!??!

Jepp, die Karre gehört dann dir.

Nein. Nur weil jemand das Fahrzeug, die Schlüssel und die Zulassungsbescheinigungen klaut, wird er nicht zum rechtmäßigen Eigentümer.

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Ole66 ist offline Ole66 · 1906 Posts seit 10.07.2018
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Ole66 ist offline Ole66
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Neuer Beitrag 28.06.2022 11:23
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zum zitierten Beitrag Zitat von Rocker666
Nur weil jemand das Fahrzeug, die Schlüssel und die Zulassungsbescheinigungen klaut, wird er nicht zum rechtmäßigen Eigentümer.

darum ging es aber auch nicht wirklich, sondern darum, was mitzubringen ist, wenn der Lenker eingetragen werden soll/muss. Und darum, dass du die karre zugelassen bekommst, ohne Eigentümer, Halter oder Besitzer zu sein. Eigentümer, Besitzer, Halter hin oder her, völlig schnuppe. Zeig ich die oben schon erwähnten unterlagen, bekomme ich meine Zulassung mit meinem Namen drin & lass mir das Kennzeichen drucken.

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HD-rhein-main ist offline HD-rhein-main · 112 Posts seit 27.02.2020
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HD-rhein-main ist offline HD-rhein-main
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112 Posts seit 27.02.2020
fährt: Road Glide Special 2021
Neuer Beitrag 15.07.2022 10:59
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So, war gerade bei der Zulassungsstelle: ohne Brief, keine Eintragung.
Begründung: im Schein unter Ziffer 17 steht bei mir "K", das muss in "R" geändert werden. Und diese Änderung wird auch im Brief gemacht.

Schimmy ist offline Schimmy · 9392 Posts seit 15.10.2015
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Schimmy ist offline Schimmy
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9392 Posts seit 15.10.2015 aus Greven

fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 15.07.2022 11:29
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zum zitierten Beitrag Zitat von HD-rhein-main
Begründung: im Schein unter Ziffer 17 steht bei mir "K", das muss in "R" geändert werden. Und diese Änderung wird auch im Brief gemacht.

Moinsen,

Da hat er - zumindest teilweise - Recht (siehe Bild), geschockt nur dass halt NICHT "R", sondern "A" in Feld 17 eingetragen werden muss. -> QUELLE Augenzwinkern
Wobei in §13 FZV eindeutig geregelt ist, WANN eine Änderung auch im Teil 2 UNVERZÜGLICH zu ändern ist (und da fällt ein anderer
Lenker NICHT darunter).

Habe einmal gerade meine gesammelten Kfz-Briefe durchsucht.... im ältesten stand in Feld 17 gar nichts drin ; bei der ersten Ummeldung
(Wohnortwechsel) wurde daraus ein "A".

Greetz  Jo
Attachment 390991

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 18.07.2022 10:22.

HD-rhein-main ist offline HD-rhein-main · 112 Posts seit 27.02.2020
fährt: Road Glide Special 2021
HD-rhein-main ist offline HD-rhein-main
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112 Posts seit 27.02.2020
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Neuer Beitrag 15.07.2022 11:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von HD-rhein-main
Begründung: im Schein unter Ziffer 17 steht bei mir "K", das muss in "R" geändert werden. Und diese Änderung wird auch im Brief gemacht.

Moinsen,

Da hat er - zumindest teilweise - Recht (siehe Bild), geschockt nur dass halt NICHT "R", sondern "A" in Feld 17 eingetragen werden muss. -> QUELLE Augenzwinkern
Wobei in §13 FZV eindeutig geregelt ist, WANN eine Änderung auch im Teil 2 UNVERZÜGLICH zu ändern ist (und da fällt ein anderer
Lenker NICHT darunter).

Habe einmal gerade meine gesammelten Kfz-Briefe durchsucht.... im ältesten stand in Feld 17 gar nichts drin ; bei der ersten Ummeldung
(Umzug) wurde daraus ein "A".

Greetz  Jo

Ich hasse diesen Behördenirrsinn....
Also "Unverzüglich" muss ich das nicht ändern, da steht "Bei Gelegenheit", ich wollte einfach nur das Gutachten nicht mit rumschleppen.
Ich werde einfach den Brief bei der Bank zur Zulassungsstelle schicken lassen, dann sollen die machen was sie wollen, da hab ich dann meine Ruhe smile

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