M.E. stimmt hier Manches in den Postings nicht.
Die erwähnten 5 db Toleranz bei der Messung gelten nicht für das Fahrgeräusch, sondern nur für das Standgeräusch, und der Fahrgeräusch-Wert kann auch grundsätzlich nicht bei Eintragung vom 'TÜV
geändert werden.
Falls die erwähnten "Falscheinträge" sich tatsächlich auf eine Fahrgeräusch-Änderung in den Papieren beziehen, dann war das tatsächlich nicht rechtens.
Bei den Baujahren, wo man noch in Einzelabnahme und ohne Riesenabgas-Gutachten samt PiPaPo einen geänderten, oder selbst gebauten oder von einem Gewerblichen
einzeln hergestellten, oder sonstigen Zubehör- Auspuff eintragen kann ( 84 gehört da definitiv noch dazu ), kann der Prüfer (nur TÜV, kein Dekra etc.) den Standgeräusch-Wert in den Papieren bei der Eintragung anheben, was
dann auch legal sein kann.
Dies, da eine geänderte AGA ja theoretisch ein anderes Standgeräusch (für Messung relevant) aufweisen und trotzdem das eigentlich entscheidende Fahrgeräusch einhalten kann.
Die Grenzen dieses technisch / physikalisch gesetzten Zusammenhangs haben aber kein endloses Fenster und daher wird in so einem Fall das Standgeräusch sich nur begrenzt vom
Fahrgeräusch entfernen bzw vom Standgeräusch der Original-Anlage nur begrenzt abweichen.
Wenn der originale Standgas Wert bspsweise 93 war, dann wird das mit Eintragung 120 db nicht hinhauen, da das Verhältnis zwischen Fahrgeräusch und Standgeräusch nicht
mehr passen kann.
Standgeräuschwerte mit "P" ( das P bedeutet Polizei) hintendran können bei Straßenrandmessung um maximal 5dB nach oben abweichen.
Diese Toleranz muß berücksichtigt werden, weil das "P" für das Meßverfahren der Polizei am Straßenrand steht, die während dieser Messung nicht mit den ansonsten komplizierten Meßbedingungen
arbeiten kann.
Fest steht, daß die eingetragenen Werte bzw der neue, bei Eintragung geänderte Standger.-Wert weder bei der TÜV Messung (nur Lautstärke Standgeräusch bei BJ 84, keine sonstige Messung) noch bei der
Kontrolle durch den Schutzmann am Straßengraben überschritten werden darf (außer den 5db bei den "P" Werten).
Für die Eintragung eines Mikuni Vergasers, wenn jetzt der Stroker außen vor bleibt, braucht es nicht mal ein Gutachten bei dem Baujahr.
Ist allerdings dann eine Einzelabnahme, die nur der TÜV kann (wobei ja bald GTÜ etc. mehr Erlaubnisse erhalten sollen).
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN