guck dir doch die Größen der Rückstrahler bei den einschlägigen Händlern an.
Es gibt laut ECE R 3, das ist die Verordnung nach der die Rückstrahler gefertigt sein müssen, kein Größenvorgabe, sondern die Rückstrahler müssen bestimmte optische Eigenschaften erfüllen um eine Zulassung zu bekommen.
Ohne ECE Kennzeichnung und/oder KBA Kennzeichung (Wellenlinie) ist es kein zugelassener Rückstrahler. So einfach ist das. Da kannst du dir so viele Folien ans Heck kleben wie du möchtest, oh, stimmt nicht, laut ECE R 53 (Lichtanlagen Motorrad) ist das nicht erlaubt, weil dort nicht erwähnt.
Für retroreflektierende Konturmarkierungen (Reflektionsfolie) gibt es ECE R 48 und ECE R 104, beide gelten allerdings nicht für KFZ Typ L (Motorrad)
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.