Ich muss mal mein Post kommentieren. Mein Vorredner hat hier Recht. Die Reifen müssen natürlich auch für die Felgenbreite freigegeben sein. Die Bilder von oben zeigen die 5" Felge mit einem 180/65B16. mit der Orignalbereifung, also 150/80B16 ist bei 4" Schluss. Bei 4,5" brauchst Du schon den 180er Reifen. Da ja die Geschwindigkeit vom Getriebeausgang genommen wird, ist es wichtig, dass der Reifenumfang nahezu gleich bleibt. Wenn Du nur in die breite gehst, dann wird der Reifen flacher und der Reifenumfang geringer - Tacho stimmt dann nicht mehr. Darauf achtet der TÜV. Wenn Du eh schon umspeichst, dann kanst auch komplett umbauen.
Wenn Du die Kohle scheust, rüste auf Avon Cobra um!
TTS oder Lottermann hat NUR ein Teilegutachten, wenn man die Felge auch bei denen speichen lässt! Ansonsten gibt es kein Gutachten für die Felge, auch nicht bei TTS oder Lottermann. Hier kommt es ja auf die Gesamtfestgkeit des rades an, was nur gewährleistet werden kann, wenn es korrekt eingespeicht und zentriert wurde.
Reden wir mal von den Definitionen:
Felge = Ohne Speichen
Rad = Nabe, Speichen und Felge -> gespeicht
Gruß MD