Hallo Thomas
Ich finde nirgends wo steht, daß sich das Problem durch ein Topham-Gutachten gelöst hat - ich hatte nur gesehen, Du suchst dringend ein passendes Gutachten für eine 88er HD.
Daher meine Memo, die bezieht sich auf das von Dir genannte Baujahr. Da läuft es so, wie ich Dir geschrieben habe.
Ich spreche nicht von sog. Gefälligkeitsgutachten, meine Eintragungen sind ganz normal zustandgekommen.
Es wäre egal, ob es ein HD-Rahmen oder ein AME oder ein anderer Custom-Rahmen ist, das Baujahr ist da wichtiger.
Für den Prüfer von heute gilt an dem genannten Baujahr immer noch die damalige Grundlage, das ändert sich nicht.
Ein Leistungsgutachten oder gar Abgasgutachten etc. braucht es nicht.
Welches Abgas soll denn gemessen werden, wenn für das Baujahr kein Abgaswert vorgegeben ist ? AU kam später.
Gültig sind die damaligen Anforderungen.
Für Oldies gilt, das was damals legal eingetragen werden konnte, kann heute auch noch eingetragen werden.
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