zum zitierten Beitrag
Zitat von Necke
So damit alle Bescheid wissen. Micha hatte mir einen link geschickt wo ich mir das Teilgutachten eines anderen Herstellers runterladen konnte , mit dem ich es dann versuchen soll meinen eintragen zu lassen.
Ich hoffe das sich die Gemüter jetzt wieder berühigen. Das war sicher nicht böse gemeint
Vielen Dank !
Es gibt ja Sachen die man nicht öffentlich postet...
Hier nochmal eine Gutachten Definition:
Teilegutachten beschreiben die Eignung eines Fahrzeugteils für die Verwendung an bestimmten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Teile mit Teilegutachten müssen nach der Montage beim TÜV eingetragen werden (genauer: Anbauabnahme nach § 19.3 STVZO bei einer Überwachungsorganisation). Der Ingenieur beim TÜV begutachtet die ordnungsgemäße Anbringung und trägt dann die neuen Teile ein. Dies kostet beim TÜV ab 26€. Man erhält eine Abnahmebescheinigung. Mit dieser darf man (bei kleineren Umbauten) solange legal fahren, bis man das nächste Mal aus einem anderen Grund zur Zulassungsstelle muss. Bei größeren Umbauten muss man sofort zur Zulassungsstelle. Dort werden die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dies kostet 10,20 €. Dieser Betrag wird ab dann auch bei jeder Ummeldung (Umzug, Verkauf) fällig.
Da die Kriterien für Anbauten immer strenger werden (siehe auch Baujahr), sind alte Rahmen mit Briefen, die viele Eintragungen enthalten, in Fachkreisen eine Menge Geld wert.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Micha Ruhrpott am 20.02.2015 07:14.