Hallo liebe Freunde!
Ich hab mich heute mal schlau gemacht und bei nem Sachverständigen das Thema "Fahren ohne Frontfender" angesprochen.
Es waren gleich zwei Sachverständige vor Ort und beide sagten mir, unabhängig voneinander, dass bei EG-Zulassungen DEFINITIV KEIN Frontfender vorgeschrieben sei (auch keine sonstige Radabdeck egal welcher Form). Begründung von oberster Stelle sei, dass der Fahrzeugführer durch Gabel, Motor und Tank ausreichend geschützt sei.
Bei Problemen in einer Kontrolle soll man sich auf das EU-Recht berufen, da dieses bei solchen Fahrzeugen angewendet werden MUSS!!!
Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge die nach deutschem Recht (Stvzo) zugelassen sind.
Gruss Chris
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Gruß Chris
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