Wenn es eine englische ist, dann muss der Scheinwerfer (andere Streuscheibe) und ggfs. der Tacho (Meilen gegen Kilometer) getauscht werden. Ansonsten gibt es aufgrund der EU-Zulassung (EG-BE) keine Probleme. Die mir bekannten England-Importeure haben die Umrüstung allerdings meist schon durchgeführt.
Bei den übrigen EU-Modellen brauchst Du nichts Umrüsten, da bereits für den kontinetalen Rechtsverkehr ausgelegt.
Garantieprobleme gibt es keine, sofern die Erstinspektion (PDI) bei einem autorisierten HD-Dealer erfolgt ist. Gewährleistungsprobleme gibt es auch dann nicht, wenn diese Erstinspektion nicht beim autorisierten Dealer durchgeführt wurde. Allerdings richtet sich der Gewährleistunganspruch dann nicht gegen Harley, sondern gegen den Importeur, bei dem Du kaufst. Bestehe deshalb auf die PDI-Bescheinigung eines Harley-Dealers, da ein Garantieanspruch gegenüber der MoCo immer besser ist, als ein Gewährleistungsanspruch gegen den Importeur.
Für die Zulassung wird benötigt:
- COC (Konformitätserklärung)
- Händlerbescheinigung, dass das Fahrzeug vorher noch nicht zugelassen war
- ggfs Gutachten über die Umrüstung (bei englischen Modellen)
Ferner sollte der Händler Dir noch folgende Unterlagen übergeben:
- PDI (Bescheiniung über die erfolgte Erstinspektion)
- RSWR (Garantieanmeldung des Harley-Dealers bei der MoCo, bei dem Dein Händler gekauft hat)
- Birth Certificate
- Serviceheft
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