sieht man den unterschied wenn einem ein bike mit standlicht links oder rechts und dem sowieso eingeschalteten abblendlicht eigentlich? (übrigens fahren die amis wohl auch rechts)
Das ist doch nur wegen des E-Zeichens. Und bei mir in den papieren steht dazu " In-Etwa Wirkung". Hab bei der Dekra mal nachgefragt habe. Hier die antwort die aber wohl nicht für den Scheinwerfereinsatz gilt:
Sehr geehrter Herr .......,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen müssen bauartgenehmigt sein, d.h.
einem genehmigtem Typ entsprechen.
Das eine solche Bauartgenehmigung vorhanden ist, erkennen Sie u.a. an dem
auf den Scheinwerfern / Leuchten angebrachten Genehmigungszeichen
(z.B. Wellenlinie oder "e" im Rechteck oder "E" im Kreis, jeweils mit folgender
Genehmigungsnummer).
Wenn in bestimmten Fällen (z.B. Oldtimer, Fahrzeuge aus nicht EU-Ausland)
keine Bauartgenehmigung für die Lichttechnischen Einrichtungen vorhanden ist,
kann bzw. konnte in bestimmten Fällen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung
darauf verzichtet werden, wenn die sogenannte "In-Etwa Wirkung" gegeben ist.
"In-Etwa Wirkung" bedeutet, dass der das Fahrzeug (gem. §§19(2)/21 StVZO)
begutachtende Sachverständige prüft, ob die betreffende Lichttechnische
Einrichtung den Anforderungen der StVZO (Farbe, Lichtstärke, Sichtwinkel, ...)
augenscheinlich genügt.
Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren heißt ausgeschrieben:
Rückleuchtenkombination (Brems- / Schlussleuchte) und Fahrtrichtungsanzeiger
vorne und hinten ohne Bauartgenehmigung, "In-Etwa" Wirkung gegeben"
Mit freundlichen Grüßen,
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder