Da gibt es genug "vernünftige" Gründe. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ( Feld T in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) wird durch Testfahrten des Herstellers ermittelt bei denen es nicht nur um das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit, sondern auch um Fahrstabilität z.B. bei Seitenwind und Bremsverhalten geht. Das Feststellen der Höchstgeschwindigkeit ist ein Teil der Zulassungsprozedur und fließt auch in die ( interne ) Berechnung der Versicherungsprämie ein. Ebenfalls bestimmt sich daraus der Speed - Index der Reifen. Zu berücksichtige ist dabei das die Tragfähigkeit des Reifens bei Erreichen der für den Reifen zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nur noch 91 Prozent des Nennwertes ist. Bei jeder Zulassung von Anbauteilen für die Fahrtests vorgeschrieben sind, also Windschilde, Koffer, Lenker, Rasten u.ä. müssen die Tests bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen. Es darf kein Umbau vorgenommen werden der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 5 Prozent verändert. Falls doch muß durch entsprechende Fahrtests die neue Höchstgeschwindigkeit bestimmt und eingetragen werden.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist also keine Bevormundung des Herstellers sondern ein Stück Sicherheit für den Fahrer.
Es gab mal 1999 ein "Gentleman" Agreement der Motorradhersteller, kein Serienmotorrad sollte schneller als 300 km/h fahren können. Das wurde aber gebrochen von BMW mit der S1000RR
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.