für oldtimer gibt es keine nova! alter mind 30 jahre
es muss aber als oldtimer typisiert werden, d.h. ein EU fzg mit z.b. D papieren darf nicht "normal" zugelassen werden sondern es muss eine (schlag mich) §34 (???) historisches fahrzeug zulassung sein.
sonst ist es eine normale eu-bestandszulassung und man muss die nova entrichten.
nachteil bei "historischen fzgen", sie dürfen max 60 tage/a für 2 rad und 120 tage/a beim pkw bewegt werden.
man muss ein fahrtenbuch mitführen - hat bei mir und allen kollegen aber bis dato noch nie jemand verlangt
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du hast vielleicht recht,
aber meine Meinung gefällt mir besser