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Geschrieben von Bädmän18 am 18.12.2020 um 19:34:

cool Windschild

Hallo Sportglide  Gemeinde.
Hat von euch jemand was gehört, ob es ein dunkel getöntes großes Windschild für die Sportglide gibt?
Hab aber keine Lust was zu Bastelnunglücklich

Gruß an alle und schöne Weihnachten(trotz allem)Augen rollen


Geschrieben von Hoeli am 18.12.2020 um 19:54:

Bei Motea oder Ebay

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Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
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Geschrieben von billi am 18.12.2020 um 20:39:

Windschild

Die von ebay kenne ich nicht, die Scheibe von Motea hat aber keine ABE und ist damit illegal.
Gruß
Billi

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Geschrieben von Bädmän18 am 19.12.2020 um 11:50:

Ja genau das mein ich.ABE sollte die Scheibe schon haben Freude


Geschrieben von VTwin_Olli am 19.12.2020 um 19:03:

Wie ist das eigentlich mit der Scheibe an der einfach abnehmbaren Verkleidung?

1. Unterliegt die Verkleidung (samt Scheibe) überhaupt der Tüv-Abnahme? Ist ja nicht fest mit dem Motorrad verschraubt. Muss man überhaupt zwingend die Verkleidung zum TÜV mitbringen? Warum nicht einfach die Verkleidung mit (illegaler) Scheibe beim TÜV-Besuch zuhause lassen? (Anmerkung unten)

2. Außerdem ist die Scheibe so einfach und schnell selber gewechselt, dass man auch schnell mal nur für den TÜV wieder auf das kleine Original tauschen könnte.


Anmerkung:
Meinen selber gebauten und sogar fest verschraubten Taschenhalter interessiert den TÜV auch nicht. Ist ein "Taschenhalter" und somit nicht TÜV-relevant, sagen die. Ich habe damit schon mehrfach TÜV machen lassen. Interessiert niemanden ob der Halter ok ist oder in der Fahrt vielleicht mal abfliegt oder sich im Rad verkeilen könnte oder sonst was. Aber wenn ein Katzenauge fehlt, wird man fast gelüncht. haha. Bescheuert, ist aber so.


Geschrieben von billi am 19.12.2020 um 19:41:

Windschild

Für mich ist die Frage nach dem TÜV nicht so wichtig. Da ist die Verkleidung nicht dabei.
Vielmehr interessiert mich was passiert wenn man mit der Scheibe in eine Kontrolle kommt und die Rennleitung das merkt.

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Geschrieben von Weich-Ei am 19.12.2020 um 20:24:

Das kann Dir mit einer orig. Verkleidungs-/Scheibe von HD genauso passieren, da ist nämlich auch nur 'ne DOT Nummer drauf/dran und keine "E" Nummer.
Erklär das dann mal dem Trachtenverein dass das so muss/ist ab Werk ....

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Geschrieben von SportyCB am 19.12.2020 um 20:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von billi
Für mich ist die Frage nach dem TÜV nicht so wichtig. Da ist die Verkleidung nicht dabei.
Vielmehr interessiert mich was passiert wenn man mit der Scheibe in eine Kontrolle kommt und die Rennleitung das merkt.

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Glaube nicht, dass das die Rennleitung interessiert: bin im Sommer in eine Kontrolle gekommen. Die erste Frage: Wurde der Auspuff verändert? zweite Frage: wurde an dem Motorrad etwas umgebaut?  Ich: Auspuff ist Original und umgebaut ist nichts. Dann hab ich noch die Reifenfreigabe zum Fahrzeugschein vorgelegt. Der Polizist hatte das verglichen und nichts weiter gesagt(die Freigabe muss man aber nicht mehr dabei haben, da sowieso ungültig)


Geschrieben von Schneckman am 20.12.2020 um 13:16:

Eigentlich war mit dem Honda-Urteil sogar speziell der Bereich Verkleidungen /aerodynamische Einflüsse von Fremdteilen die Intitialzündung für das ganze Thema Zubehöranbauten und Prüfungen, wie es heute besteht.
Aber dem allgemeinen Tenor nach scheint das Thema Windschild /Scheibe bislang für die Straßenwacht tatsächlich nicht so von Interesse zu sein.
Vermutlich kann man provozieren, daß es ein Thema wird, wenn man eine getönte oder schwarze Durchguck-Scheibe (also so hoch, daß man nicht drüberschaut beim Fahren) verwendet.
In diversen boards werden diesbezüglich immer nur allgemeine Wischi-Waschi Paragraphen aus der StvZo einkopiert, in denen es sich scheinbar eher um die Glasbeschaffenheit von Autoteilen handelt und Ähnliches, wohl weil
sich eben nichts Spezifisches finden läßt. Der allgemeine Kfz Kram sagt nicht viel.
Per Gerücht sind Motorrad-Zubehör-Windschilder/-Scheiben/ ohne Papiere oder Nummer nicht legal, wenn Sie transparent sind, aber genehmigungsfrei, wenn lackiert oder durchgefärbt bzw undurchsichtig schwarz (und nur so hoch, daß man darüberschaut).
Weiteres Hören-Sagen existiert über eine "12m-Regel", die besagt, die Höhe eines solchen, gefärbten Drüberguck-Schildes ist zulässig, wenn der Fahrerblick (durchschnittl. Größe per Def. ca 175cm) nach spätestens
12 Metern auf den Straßenbelag trifft.
Ich konnte noch keinen eindeutigen Amtslaut finden, der unmißverständlich und eindeutig darauf eingeht, aber vielleicht habe ich es ja übersehen.
Andere angebliche Prüfer-Aussagen kursieren auch noch, wie die, daß die Scheibe ein Teil der Verkleidung ist, welche - wenn Instrumente daran montiert sind - ein "Instrumententräger" ist, und als solcher gar nicht eintragungspflichtig ist.
Was an sich dem Ur-Ur-Ursprung des ganzen Zubehörteilthemas - dem Honda-Urteil, ausgelöst durch aerodynamische Einflüsse - und allem, was man über Prüfung von Splitterverhalten etc. je gehört hat, zuwiderläuft.

Möglich vielleicht, daß tatsächlich nirgendwo ein ganz eindeutiger Wortlaut für dieses spezifische Teil besteht, und sich in Ermangelung dessen selbst Prüfer an solchen "sich eingebürgerten Regeln" orientieren (wenn überhaupt).
Meinen Schluß sowieso niemals mehr eine Durchguck-Scheibe zu fahren, ziehe ich vor Allem daraus, daß mir noch heute von vor Ü-30 Jahren mit meiner Shovel-FLH mit Durchguck-Scheibe gut in Erinnerung ist, was eine
Scheibe vor der Nase am Fahrzeug ohne Scheibenwischer bedeutet bei Nieselregen, Hochnebel, Staub, zunehmenden Micro-Kratzern, Nachtfahrt, von Lkw`s aus Pfützen entgegenschleuderte Dreckmassen.......ist doch eigentlich eine Katastrophe, ob mit oder ohne E-Zulassung.
Von daher halte ich mich ausschließlich an flache Scheiben und wegen der Gerüchte und allgem. Erfahrungen bezüglich lackierter bzw. durchgefärbter Scheiben (wenn flach), an solche.

Ich sehe es so - sollte es tatsächlich keine genaue Niederschrift zur Beschaffenheit einer Motorradscheibe /-eines Windschildes geben, ist das im Zweifelsfall kein Nachteil.
Sollte man es übertreiben (schwarz oder getönt UND hoch), dann wird sich aber bestimmt eine allgemeine Vorschrift finden, die den Betrieb untersagt ("nicht verkehrssicher" etc.), vielleicht auch den Versicherungsschutz verhindert.

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von VTwin_Olli am 21.12.2020 um 11:27:

Ich werde mich entspannt bei den diversen Scheibenherstellern aus aller Welt bedienen. Auch wenn die sich etwas im "grauen" Bereich befinden. Ich bin mir recht sicher, dass die Scheibe an einer "losen" Verkleidung relativ unkritisch ist, für den TÜV und auch bei einer Kontrolle.

Beim TÜV würde ich die Verkleidung samt Scheibe einfach zuhause lassen. Werde hier und da mal fragen, ob die sich überhaupt für die "lose" Verkleidung interessieren bzw. ob die tatsächlich schlichtweg nicht Abnahmepflichtig ist.

Bei einer Kontrolle sollte dir mit einer "normalen" Scheibe, also maximal bis zur Nase hoch, durchsichtig und wie das original befestigt, eigentlich kaum ein Problem blühen. Stilllegen oder so krasse Sachen wie bei einem komplett illegalen Auspuff können die dich auf keinen Fall, weil du ja einfach vor Ort nachbessern könntest, indem du die ganze Verkleidung kurz abnimmst und später mit dem Auto abholst oder auf den Sozius oder so packst.  Augenzwinkern Aber das ganze Szenario ist auch eher recht unwahrscheinlich.
 
Bei einem Unfall und der Gefahr, dass du Probleme bekommt mit der Versicherung, weil angeblich unerlaubte Teile (Scheibe) ohne ABE oder so verbaut war und somit die Betriebserlaubnis erloschen war, ist die Gefahr auch minimal, dass die die Scheibe finden und daraus ein Problem generieren. Außerdem müssen die glaub auch beweisen, dass der Unfall in Zusammenhang mit dem beanstandeten Teil liegt usw...  Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu diesem Fall kommt auch minimal.

Also ich werde da ordentlich mit Scheiben rumprobieren und vielleicht auch mit "Lowers" (Scheiben links und rechts unterhalb) experimentieren. Vielleicht sogar welche selber bauen.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass diese "lose" Verkleidung und alles was da dran hängt relativ unkritisch ist. Und wenn doch mal jemand meckert, sollten die Folgen nicht so schlimm sein und es ist sehr einfach wieder geändert.

Muss jeder selber wissen... Aber das Scheibenthema ist wohl eher eines der harmloseren. Vor allem an so einer ganz einfach abnehmbaren Miniverkleidung.


Geschrieben von Bädmän18 am 21.12.2020 um 19:49:

Allso wenn das nicht ausführlich ist.Freude
Klingt eigentlich alles ziemlich schlüssig .Werde mal schauen was angeboten wird.
Der Winter ist ja noch lang uns Zeit hat man ja jetzt jede Menge großes Grinsen
Danke euch für die guten Tips und wünsche euch
Frohe Weihnachten


Geschrieben von billi am 22.12.2020 um 18:41:

Windschild

Klingt wirklich schlüssig.
Da ich schon eine Weile mit der dunklen Motea Scheibe liebäugele habe ich sie mit dem Weihnachtsrabatt mal bestellt.
Ich berichte sobald ich sie montiert habe. Das wird aber dauern. Die Lieferzeit ist mit 72 Tagen angegeben. Passt also zu den Lieferzeiten der Moko. 😎

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Geschrieben von Pmr am 03.01.2021 um 09:54:

Ich war mit der 10 Zoll Scheibe von Motea beim TüV, sprich GTÜ. Der Prüfer hat mir gesagt, dass die Scheibe nur dann eine ABE benötigt, wenn sie nachgerüstet ist und diese 10 Zoll Scheibe sehr original aussieht. Außerdem würde die Verkleidung ohne Werkzeug abnehmbar sein und damit als Gepäck deklariert werden können; und das benötigt keine ABE. Festverschraubte Verkleidungen wären allerdings kein Gepäck.

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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!


Geschrieben von SportyCB am 03.01.2021 um 10:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Pmr
Ich war mit der 10 Zoll Scheibe von Motea beim TüV, sprich GTÜ. Der Prüfer hat mir gesagt, dass die Scheibe nur dann eine ABE benötigt, wenn sie nachgerüstet ist und diese 10 Zoll Scheibe sehr original aussieht.

Schon lustig, was so mancher Prüfer von sich lässt: die 10Zoll Scheibe sieht sehr original aus fröhlich
Hat er auch gesagt, welche Scheibe seiner Meinung nach nicht original aussieht? 
Gibt es denn von Harley ne 10 Zoll Scheibe? Dachte die wäre kleiner? Dann ist sie doch nachgerüstet, oder?


Geschrieben von Pmr am 03.01.2021 um 11:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von Pmr
Ich war mit der 10 Zoll Scheibe von Motea beim TüV, sprich GTÜ. Der Prüfer hat mir gesagt, dass die Scheibe nur dann eine ABE benötigt, wenn sie nachgerüstet ist und diese 10 Zoll Scheibe sehr original aussieht.

Schon lustig, was so mancher Prüfer von sich lässt: die 10Zoll Scheibe sieht sehr original aus  fröhlich
Hat er auch gesagt, welche Scheibe seiner Meinung nach nicht original aussieht? 
Gibt es denn von Harley ne 10 Zoll Scheibe? Dachte die wäre kleiner? Dann ist sie doch nachgerüstet, oder?

Entschuldige SportyCB, ich hätte natürlich dazu schreiben müssen, dass er dabei ein Auge zugekniffen hat.

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