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Geschrieben von MrRaymon am 15.06.2020 um 09:43:

Deutschland Certificate ohne Stempel

Moin miteinander,

ich bin momentan auf der Suche nach einem neuen Moped und habe etwas passendes gefunden. Das einzige was mir aufgefallen ist,
dass Certificate, dass den Import durch die Harley Davidson Deutschland GmbH bestätigt ist ohne Stempel. Im Serviceheft ist der erste
Eintrag ganz normal die Aufbauinspektion durch einen HD Händler in Deutschland. Kam es schonmal vor, dass manche Händler das Certificate
nicht gestempelt haben? Oder ist hier Vorsicht geboten?

LG Raymon


Geschrieben von shrurg am 15.06.2020 um 12:20:

Den wenigen Harley Händlern die ich bis jetzt kennengelernt habe, würde ich alles zutrauen.
ob deine Harley für die EU bestimmt war, kannst du an dem 5HD in der Serinnummer sehen. Alles andere ist nur wenig aussagekräftig. Meine z.B war für England vorgesehen und hat trotzdem ein DE Zertifikat.


Geschrieben von MrRaymon am 15.06.2020 um 12:28:

Danke für die Antwort. Es stimmen alle Indizien für ein Deutschland Modell. 5HD in der Seriennummer, die Aufbauinspektion. Fand nur das Certificate ohne Stempel komisch, aber vielleicht
war der Laden ja einfach nur Faul.


Geschrieben von Leon_ am 15.06.2020 um 12:32:

Das Zertifikat ist doch völlig irrelevant. Das ist nur son Wisch, der scheint wichtig zu sein, damit der Kunde sich drüber freut Augenzwinkern 
Ob Stempel, Unterschrift oder eben alles nicht, ist egal. Ist kein offiziell gültiges oder anerkanntes Dokument, es zählen lediglich die Fahrzeugpapiere.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von HeikoJ am 15.06.2020 um 13:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Das Zertifikat ist doch völlig irrelevant. Das ist nur son Wisch, der scheint wichtig zu sein, damit der Kunde sich drüber freut

so, so ...
also ich würde gut auf die COC aufpassen, ohne COC keine Zulassung ...

RICHTLINIE 2007/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 5. September 2007
zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge

Artikel 18
Übereinstimmungsbescheinigung
(1)   Der Hersteller in seiner Eigenschaft als Inhaber einer EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge legt jedem vollständigen, unvollständigen oder vervollständigten Fahrzeug, das in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellt wurde, eine Übereinstimmungsbescheinigung bei.
Im Falle eines unvollständigen oder vervollständigten Fahrzeugs trägt der Hersteller auf Seite 2 der Übereinstimmungsbescheinigung nur diejenigen Angaben ein, die in der betreffenden Genehmigungsstufe zu ergänzen oder zu ändern sind, und fügt dieser Bescheinigung alle Übereinstimmungsbescheinigungen der vorangegangenen Genehmigungsstufe bei.
(2)   Die Übereinstimmungsbescheinigung ist in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft abzufassen. Jeder Mitgliedstaat kann verlangen, dass die Übereinstimmungsbescheinigung in seine Sprache oder Sprachen übersetzt wird.
(3)   Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck muss das verwendete Papier entweder durch farbige grafische Darstellungen oder das Herstellerzeichen als Wasserzeichen geschützt sein.
(4)   Die Übereinstimmungsbescheinigung ist vollständig auszufüllen und darf hinsichtlich der Nutzung des Fahrzeugs keine anderen als die in einem Rechtsakt vorgesehenen Beschränkungen enthalten.
(5)   Die in Anhang IX Teil I wiedergegebene Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge, die nach Artikel 20 Absatz 2 genehmigt wurden, muss in ihrem Titel folgenden Zusatz tragen: „Für vollständige/vervollständigte Fahrzeuge, die nach Artikel 20 typgenehmigt wurden (vorläufige Genehmigung)“.
(6)   Die in Anhang IX Teil I wiedergegebene Übereinstimmungsbescheinigung für Fahrzeuge, die nach Artikel 22 typgenehmigt wurden, muss in ihrem Titel folgenden Zusatz tragen: „Für vollständige/vervollständigte Fahrzeuge, die als Kleinserienfahrzeuge typgenehmigt wurden“; in der Nähe dieses Zusatzes ist das Herstellungsjahr gefolgt von einer fortlaufenden Nummer anzubringen, die zwischen 1 und der in Anhang XII genannten höchstzulässigen Stückzahl liegt und angibt, um das wievielte zulässige Fahrzeug der im betreffenden Jahr gefertigten Serie es sich handelt.
(7)   Unbeschadet des Absatzes 1 kann der Hersteller der Zulassungsstelle des Mitgliedstaats die Daten oder Angaben aus der Übereinstimmungsbescheinigung auch in elektronischer Form übermitteln.
(8 )  Nur der Hersteller ist berechtigt, ein Duplikat der Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Sie ist auf der Vorderseite deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Duplikat“ zu kennzeichnen

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Leon_ am 15.06.2020 um 13:53:

Stop stop….meine Aussage bezog sich auf diese "tolle" Beurkundung, wo dick Certificate drüber steht Augenzwinkern  

Beim CoC sieht es natürlich anders aus und du hast vollkommen recht. Das ist hier aber wohl nicht gemeint. Ich schrieb ja, es zählen die Fahrzeugpapiere und da gehört das CoC auch zu. 

Der TE schreibt ja von dem Certificate, das den Import bescheinigt.

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Geschrieben von shrurg am 15.06.2020 um 14:06:

Das CoC wird nur bei der Erstanmeldung benötigt. Bei gebrauchen Motorrädern die bereits zugelassen waren, brauch man die CoC Bescheinigung nicht mehr. Zumindest in DE. kann das CoC nach der ersten Zulassung theoretisch in den Müll.


Geschrieben von Leon_ am 15.06.2020 um 14:10:

Naja...das CoC ist eine Konformitätserklärung, die unter anderem auch alle werksseitigen "Extras, Umbauten und Zubehöre" aufführt und legitimiert. Ist also nicht so unwichtig, dieses Dokument unbedingt aufzubewahren Augenzwinkern 

Aber wie gesagt, um das CoC geht es hier doch gar nicht. smile

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Geschrieben von HeikoJ am 15.06.2020 um 14:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von MrRaymon
Certificate, dass den Import durch die Harley Davidson Deutschland GmbH bestätigt

... das ist das CoC ...

@Leon_
ok, jetzt verstehe ich welches du meint, du meinst die Bestätigung das das Mopped kein Grauimport ist, kann aber auch wichtig werden, weil das bestätigt das die Maschine direkt nach Deutschland importiert wurde und nicht erst in einem anderen Staat in den 5HD (HDI) Modelle geliefert werden. 

Sorry für das Mißverständnis

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Geschrieben von Leon_ am 15.06.2020 um 14:17:

Nene….. CoC ist das Certificate of Confomity. 
Das "Import Zertifikat" kannste dir an die Wand hängen, wenn du Lust hast Augenzwinkern

Sind zwei völlig verschiedene Dokumente.


Wortlaut (in etwa) des Zertifikates: "Hiermit wird beurkundet, dass das Harley Davidson Motorrad mit der FIN xxxxxxxxxx durch die Harley Davidson Deutschland GmbH oder Harley Österreich importiert wurde."

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Geschrieben von HeikoJ am 15.06.2020 um 14:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Sind zwei völlig verschiedene Dokumente.

Hab meinen vorigen Beitrag  ergänzt ...

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Geschrieben von Leon_ am 15.06.2020 um 14:24:

Jetzt passt doch alles Augenzwinkern

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Geschrieben von AmiVanFan am 15.06.2020 um 14:28:

Um so ein Certificate geht es dem TE:


Geschrieben von MrRaymon am 15.06.2020 um 14:42:

Ganz genau, diese total überflüssige Urkunde meinte ich.


Geschrieben von olsddelta am 15.06.2020 um 15:41:

Wie Jung ist das Bike den ? Nicht das der Stempel nur Verblast ist