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--- Änderung der Pickerlüberprüfung! (§57a) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=94704)


Geschrieben von gipsey am 26.02.2020 um 13:50:

Änderung der Pickerlüberprüfung! (§57a)

https://www.krone.at/2105525

Die Überprüfungsintervalle werden per 1. März an die der Autos angeglichen, d.h. es gelten auch bei den Motorrädern die 3-2-1 Intervalle!

Noch interessanter: das gilt auch für Fahrzeuge, die vor dem 1.3. 2020 angemeldet wurden, wie z. B. bei mir: Anmeldung im Februar 2019, ab nächster Woche dann kurz zur Anmeldestelle, Forumular ausfüllen, 1,90 € bezahlen und Pickerl läuft dann bis Februar 2022! Ich hab es gerade bei der Anmeldestelle gegengecheckt, die sind bereits informiert.

Mein Tag ist hiermit gerettet.

lG

Norbert


Geschrieben von sigi74 am 26.02.2020 um 14:22:

das es auch für fzg die vor 1.3.2020 angemeldet wurden, gilt, war mir nicht bekannt. 
ich hab mit meiner 690smc-r jetzt extra auf den 1.3. gewartet smile

bis zu welchem datum geht das rückwirkend, weißt du das?

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du hast vielleicht recht, 
aber meine Meinung gefällt mir besser Augenzwinkern


Geschrieben von gipsey am 26.02.2020 um 14:32:

Das ergibt sich automatisch aus den Zulassungsdaten, wo es Sinn macht, bei Erstanmeldung teorethisch bis 2016. Man fällt zwar nicht mehr in die 3 Jahresfrist, aber nach der (Erst-)Überprüfung dann in die Zweijahresfrist. Bei mir sind es sogar 2 Überprüfungen, danach muss ich erst wieder in 2 Jahren hinfahren.

lG

 


Geschrieben von sigi74 am 26.02.2020 um 15:55:

dass das rückwirkend gilt, hab ich nirgends gelesen, war fest der meinung dies betrifft NUR fzg die ab dem 1.3. NEU zugelassen werden geschockt
kann man das irgendwo nachlesen, weil ich bin mir fast sicher, es kommt zu diskussionen bei der zulassungsstelle Freude

auf welches formular beziehst du dich?

thx
sigi

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Geschrieben von gipsey am 26.02.2020 um 15:59:

Ich habe im ersten Post den Link reingestellt, desweiteren mit meiner Anmeldestelle telefoniert, die mir das bestätigt hat. Das Formular gibt es auch dort 

LG

 


Geschrieben von sigi74 am 26.02.2020 um 16:24:

cool, danke.
das hatte ich in den bisherigen Berichten nicht gelesen:

Zitat Kronenzeitung:"Die Neuregelung betrifft auch bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Gilt für ein solches nunmehr eine längere Frist, als auf dem Pickerl nach der Lochung ersichtlich, kann der Zulassungsbesitzer bei der Zulassungsstelle (nicht jedoch bei § 57a-Prüfstellen) ein Pickerl mit dem Geltungszeitraum nach der neuen Regelung verlangen."

TOP!

lg
sigi

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Geschrieben von mossoma am 27.02.2020 um 21:29:

Weltklasse ....endlich....danke für den link

Tom der noch nicht angemeldet hat


Geschrieben von Grauer Wolf am 28.02.2020 um 07:26:

Perfekt, werde ich bei Abholung der Tafel im Frühjahr machen lassen.


Geschrieben von Dragon am 28.02.2020 um 09:30:

Danke für die info.


Geschrieben von gipsey am 29.02.2020 um 11:23:

Gern geschehen. 

LG