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Noch eine winzige Kleinigkeit für die Überängstlichen bezüglich Widerruf der E-Zulassung. Die E-Zulassung kann nur von dem Land Widerrufen werden in dem sie erteilt worden ist. Wie von mir bereits angemerkt gibt es keine durch das KBA (Kennung E1) zugelassenen Nachrüstanlagen weil die EU Verordnung für Nachrüstschalldämpfer ECE 92 von Deutschland nicht angenommen wurde. Ergo müßte das KBA versuchen das ausstellende Land zum Widerruf der Zulassung zu bekommen. Siehe den Satz: Die meisten Zubehöranlagen haben entweder eine E4 oder E9 Kennung.
E4 = Niederlande
E9 = Spanien
Eine erteilte E Zulassung ist in der gesamten EU gültig, siehe § 21a und § 21b StVZO
Dazu muß man auch wissen das die Zulassungsbehörden selbstverständlich Geld für ihre Mühen bekommen. Ein durchschnittliches Zulassungsverfahren für Zubehörteile liegt so bei 50000 - 70000 Euro ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von Staude
Jetzt mal ne (vielleicht) saublöde Frage. Fallen da auch manuelle Klappen drunter? Darüber hab ich jetzt expliziet nichts gelesen..
So wie ich das sehe ist da von den Soundsystemen und elektr. Klappen die Rede.
Es wir nicht besser, die DUH war schon immer suspekt
Deutsche Umwelthilfe
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zum zitierten Beitrag Zitat von Nightrider
die DUH waren mir noch nie suspekt
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.