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Geschrieben von olperer am 05.06.2018 um 21:39:

Hallo Wurzelsepp,
wenn die Vernunft weiter verbreitet wäre und mehr Rücksichtnahme auf die Belange der Mitmenschen, brauchten wir nicht immer neue Vorschriften.
VG olperer

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Dives qui sapiens est


Geschrieben von Defcon am 06.06.2018 um 09:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von freeconnected
Soundgeneratore hatten wir früher schon an den Fahrräder, eine wasche-klammer, eine Spielkarte... großes Grinsen

Ich hatte sone Klingel ,, glaube hies Radlaufglocke oder so fröhlich

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Trust The Universe


Geschrieben von Dragon am 06.06.2018 um 13:21:

Das kenn ich auch noch mit der Spielkarte .


Geschrieben von Sam V am 06.06.2018 um 13:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Och Leute, es geht im Verkehrsblatt um serienmäßige Anlagen und deren Modifikation. NICHT um Nachrüstanlagen. Für Nachrüstanlagen gilt ECE 92, die ist allerdings von Deutschland nicht ratifiziert.  Deshalb gibt es keine Nachrüstanlagen mit ECE E1 Kennzeichnung. Ja, in der Verordnung Nr. 168/2013 steht das auch Nachrüstanlagen in allen Fahrmodi den Lärmvorschriften entsprechen müssen. Das Nachrüsten von Klappenanlagen bei nicht mit einer solchen Anlage ausgerüsteten Fahrzeugen ist aber immer noch zulässig solange die Nachrüstanlagen den Vorschriften entsprechen.
Und eine Nachrüstanlage dürfte noch NIE lauter sein als in der Betriebserlaubnis angegeben. Da steht nämlich immer der zum Zeitpunkt der Zulassung gültige Wert des Fahrgeräusches. Jetzt komme mir keiner mit Standgeräusch. Das Standgeräusch dient nur der Überprüfbarkeit. Das Standgeräusch wird bei der Homolongation nach erfolgter Fahrgeräuschmessung gemessen und eingetragen, deshalb gibt es auch keine Vorschriften wie laut das Standgeräusch sein darf.

Ähh, nein!
Zunächst, das Verkehrsblatt ist nicht die Autobild, sondern das Amtsblatt des Verkehrsministeriums. Seine Veröffentlichungen sind bindend für die Verwaltung - somit auch die Rennleitung - und den TÜV, ohne jeden Spielraum.

Hinsichtlich der Klappen-Auspuffanlagen wurde die Regelung zu jeglicher Änderung der Steuerung dieser Anlage in Abweichung von der Serienanlage getroffen. Eine Umprogramierung oder der Einbau eines Schalters, der Trickbox, oder das Ziehen des Steckers bei Offen fallen darunter. Hat also die Serie gar keine Klappenanlage, ist die Nachrüstanlage eine Änderung. Hat die Nachrüstanlage eigene abweichende Steuerzeiten, ist es eine Änderung.

Das es ganz klar um auch Nachrüstanlagen geht, steht da wörtlich drin: "Eine Nachrüstung mit veränderter Ansteuerung von Klappenschalldämpferanlagen ist mit der STVZO nur vereinbar, sofern in allen wählbaren Einstellungen / Fahrmodi unter allen realen Fahrsituationen das Geräuschniveau nicht höher ist, als das Geräuschniveau des genehmigten serienmäßigen FAhrzeugs unter identischen Bedingungen. Der Nachweis ist für alle Bedingungen zu erbringen.

Den Nachweis, dass es keine Abweichung gibt, hat der Nutzer zu führen. Und wie führt man den? Man zeigt auf das E-Zeichen und sagt, wenn du das net glaubst, hol die bei der Zulassungsbehörde das zur E-Nummer gehörende Gutachten. Die Methode ist jetzt abgeriegelt: "Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, die die nachfolgend angeführten Anforderungen nicht berücksichtigen, sind zukünftig im Rahmen von  Änderungsabnahmen abzulehnen." Die Anforderungen sind einfach: Nie lauter als Serie.

Jetzt könnte ein ganz schlauer kommen und sagen, Teile mit E-Nummer muß ich ja gar nicht eintragen lassen, also was juckts mich.

Da kommt folgender Absatz in das Spiel: "Änderungen an Fahrzeugen gemäß § 19 StVZO auch in Verbindung mit § 21 StVZO mit veränderten Steuerungen von Klappen - Schalldämpferanlagen welche erhöhte Geräuschpegel erzeugen widersprechen dem § 30 Abs 1 Nr 1 StVZO."  Der § 19 Abs 3 Nr 1 StVZO regelt aber gerade den Einbau von Teilen mit E-Nummer nach § 22 StVZO, so dass auch Teile, die nicht eingetragen werden müssen, illegal werden. Die ECE 92 hilft da auch nicht weiter, da da zur Lautstärke nur drinsteht, darf nicht lauter sein, also kein Regelungswiederspruch besteht. Unter Berufung auf diese 2 Sätze, kann die Rennleitung eben mal bei einer Klappenanlage die E-Nummer wegdiskutieren, denn die wird auch nur aufgrund eines Gutachten erteilt.

Wer sich jetzt zurücklehnt und denkt, puh, was ein Glück hab ich die schon dran und das gilt ja nur für Neufahrzeuge. Pech gehabt, dazu steht nix drin. Dann greift die Regelung, unabhängig vom Baujahr des Moppeds oder der Auspuffanlage, also auch für Altfahrzeuge.  Das einzige was einen hier schützen kann, ist das für jede Lautstärkeeintragung in den Fahrzeugpapieren ein genauer Testzyklus nach den dazugehörigen Baujahren vorgegeben ist, bei dessen Einhaltung die Klappenanlagen tatsächlich stimmen können. 
 

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Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Booze am 06.06.2018 um 13:52:

Uii geschockt
Das wird noch was werden.
Gut das ich an keinem meiner Fahrzeuge so ein Klapperatismus dran habe.
Für Leute, die da 3K€ und mehr für hingelegt haben, ein Ärgernis.


Geschrieben von Nöbi am 06.06.2018 um 14:26:

Alle Gutachten von Zubehörsystemen seien nun ungültig. Bereits rechtmäßig eingetragene Anlagen sind weiterhin erlaubt.

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Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.


Geschrieben von Staude am 06.06.2018 um 14:35:

Jetzt mal ne (vielleicht) saublöde Frage. Fallen da auch manuelle Klappen drunter? Darüber hab ich jetzt expliziet nichts gelesen..
So wie ich das sehe ist da von den Soundsystemen und elektr. Klappen die Rede.

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Grüße Staude

Mein Sporty-Projekt


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Geschrieben von HeikoJ am 06.06.2018 um 14:41:

Deshalb regt sich der BUND auch grade so auf . Artikel von 1.6.2018
Abschnitt mit " Problematisch ist dann aber immer noch ..."

http://www.bund-rvso.de/laerm-motorradlaerm-autolaerm-verkehrslaerm.html

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von KMWTeam am 06.06.2018 um 14:48:

Lest doch mal den Text richtig. Es geht um veränderte Steuerungen von vorhandenen Klappenauspuffanlagen. Selbiges gilt natürlich auch für die zugelassenen Kess Tech Anlagen.

Also die typgeprüfte Steuerung von Kess usw. ist legal, was nicht legal wäre, ist der Einbau eines Steuergerätes der die Typgeprüfte Anlage abändert. Ganz einfach, steht auch genau so im Text.

"Eine Nachrüstung mit veränderter Ansteuerung von Klappenschalldämpferanlagen"

Es geht um die Nachüstung einer veränderter Ansteuerung (Steuergerät der Klappenanlage), nicht generell um elektronisch gesteuerte Klappenanlagen.

Das Daueröffnen per Schalter, Fernbedienung, Tastenkombination war schon immer nicht legal.

Beste Grüße


Geschrieben von SlimS am 06.06.2018 um 21:23:

https://www.kesstech.de/de/unternehmen/news/kesstech-anlagen-sind-und-bleiben-legal/


Geschrieben von Booze am 06.06.2018 um 21:57:

Das Kästech sich ihre Sachen schön redet, ist ein alter Hut, da waren die schon immer gut dabei.
Die Realität trifft dann den Kunden.


Geschrieben von KMWTeam am 06.06.2018 um 22:02:

Sie brauchen sich nichts schön Reden, der Text ist eindeutig und da nach gibt es für die aktuellen Systeme keine Probleme so lange sie nicht verändert wurden was die Software betrifft.

Beste Grüße


Geschrieben von Booze am 06.06.2018 um 22:05:

Klar, das machen dann die Auto Zubehör Hersteller auch und wir drehen uns im Kreis.
Das wird nicht funktionieren!


Geschrieben von Flat am 06.06.2018 um 22:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Klar, das machen dann die Auto Zubehör Hersteller auch und wir drehen uns im Kreis.
Das wird nicht funktionieren!

Genau das soll doch erreicht werden , ein paar Nebelkerzen verknallen , aber um gottliebswilen blos die Industrie antasten oder A-Plätze gefährden , siehe Dieselskandal / Luftreinhaltung etc etc etc.
Das hat Methode .


Geschrieben von Moos am 06.06.2018 um 23:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Das Kästech sich ihre Sachen schön redet, ist ein alter Hut, da waren die schon immer gut dabei.
Die Realität trifft dann den Kunden.

Nur das die Realität bis jetzt den Kunden noch nie getroffen hat bzgl. Klappenauspuffanlagen bei Bikes. Ich denke die Hersteller werden die betreffenden Gesetze und Regelungen schon etwas genauer studieren und beurteilen (lassen) bevor sie nicht zu verachtende Summen in die Entwicklung neuer Anlagen stecken. Aber es hat schon immer Leute gegeben die vorher alles besser wußten und danach von nichts wissen wollten. Also bleib mal etwas auf dem Boden oder bringt tatkräftige Beweise. Dein inhaltloses Gebashe gegen Klappenauspüffe und deren Eigner nervt so langsam zumal dein despektierlicher Ton die Sache nicht besser macht. Man kann seine Meinung gerne vertreten aber nicht auf diese Art und Weise auf Dauer.
 

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