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Ansonsten den gewünschten Lufi kaufen und mit Messungen eintragen lassen. Dann gibt es auch ein Gutachten mit den entsprechenden Werten dazu. Habe ich bei meiner 15er SG auch so gemacht.
..ja, aber bei EURO4 Modellen absolut nicht mehr möglich. Und ein solches hat er ja meine ich?
Und nein, wie bereits ausgeführt wurde, auch wenn Zubehörauspuff und Luftfilter eine E-Nummer und damit eine Zulassung haben, sind diese nach EURO4 auch nicht mehr gemeinsam eintragungsfähig.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
Aha. Wieso ist das nicht mehr möglich? Was hat sich denn geändert? Die Werte kann ich auch bei einem aktuellen Motorrad messen.
Aber ich lerne ja gerne dazu.
Natürlich ist es möglich. Es ist aber einfach schlicht bei EURO4 Motorrädern nicht mehr zulässig. Ebenso wie z.B. auch die Eintragung einer AGA mit Anpassung der DB-Zahl im Schein und und und....
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
... aber mit Kombigutachten von xy ist es dann zulässig?
Das ist meiner Meinung nach nicht schlüssig. (Muss es ja vielleicht aber auch nicht )
Wo hast du denn diese Infos her? Bist du vom Fach?
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Grüße juzzi
Boah ja ist es sagte ich bereits mehrfach ich habe das in der letzten Woche erst alle gmacht bei einer 2019er RG Special mit Heavy Breather und Kesstech. Wenn Du uns nicht glaubst frag einfach nicht und oder erkundige dich selbst bei den zuständigen stellen. Die haben das Gutachten ersztellen lassen und die Arbeit und kosten gehabt und nun verdienen sie Geld damit. Völlig ok. Du musst bei nen abnahme auch löhnen und nicht nur die 50 Euro fürs eintragen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
sind diese nach EURO4 auch nicht mehr gemeinsam eintragungsfähig.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
sind diese nach EURO4 auch nicht mehr gemeinsam eintragungsfähig.
Nicht ohne weiteres, aber, solange die Abgaswerte kleiner oder gleich mit dem Original sind, die Leistungssteigerung nicht mehr als 5 Prozent beträgt, das Fahrgeräusch nicht mehr als 1db und das Standgeräusch um nicht mehr als 3 db vom Original abweicht.
Natürlich muß der ESD bereits eine Typprüfung (E Nummer) haben. Für einen Luftfilter ist keine Typprüfung vorgeschrieben.
zum zitierten Beitrag Zitat von Monty
und alle oben genannten Kriterien entweder durch messen positiv zu bewerten sind oder aber durch eine Unbedenklichkeitserklärung bereits bescheinigt wurden?
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Grins,..... an der Stelle bin ich raus,..... ich versuchs auf meinen Weg. Entweder geht oder geht nicht,....wenn geht: gut, wenn nicht: auch gut.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Monty
und alle oben genannten Kriterien entweder durch messen positiv zu bewerten sind oder aber durch eine Unbedenklichkeitserklärung bereits bescheinigt wurden?
Dann sind wir wieder beim Kombigutachten weil Luftfilter und Abgasanlage eine abhängige Funktionsgruppe bilden (Luft rein, Luft raus). Jedes Bauteil für sich ist zwar zulässig aber in Kombination muß das begutachtet werden.
Weil, falls nicht anders vermerkt ( Kombigutachten ) der Luftfilter nur mit dem Originalauspuff geprüft und zugelassen wurde, und ebenso der Ersatzschalldämpfer nur mit dem originalen Luftfilter geprüft und zugelassen wurde.
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Und somit müsste doch der Vermerk in Verbindung mit im Schein stehen, da ja keiner wissen kann wann was eingetragen wurde und wie das Motorrad zum Zeitpunkt der Eintragung aussah. Denn es könnte ja sein Du fährst zum TÜV lässt mit original Auspuff den Luftfilter eintragen und danach mit original Luftfilter den Auspuff. Wieder zu Hause baust beides zusammen dran und das ist dann laut Aussage des Prüfers Ok?
Gut jetzt könnte man sagen der kann ja lesen was im Schein steht bevor er den Auspuff einträgt, aber genau da gibt es das Problem das keiner einfach so alles einträgt aussen bei einer 21er abnahme die dann wieder ne Menge Kohle kostet. Selbst mit einer Kopie von einem Kombigutachten trägt er Dir das nicht ein. Ich habe meinen TÜV Prüfer ( der auch noch ein Kumpel von mir ist) danach gefragt bevor ich das gekauft habe.
Wenn es so einfach wäre glaube nicht das die das hätten machen lassen mit dem Kombigutachten von Bertels. Die Firma Kesstech hat das im übrigen auch bestätigt das die Auspuffanlage nur mit Serienluftfilter genemigt ist.
Aber naja wenn jemand einen einfacheren und günstigeren Weg hat warum nicht.
bei beiden Eintragungen wurden Fotos gemacht. Somit fällt hin und her bauen aus, wo die Bilder aber bleiben keine Ahnung
Die "fertigen Kombigutachten" können ja von jedem einfachen Prüfer eingetragen werden. Weil ein Gutachten vorhanden ist, er die Nummern abgleicht und einträgt.
bei der 21er erstellt er ja ein eigenes neues Gutachten und dazu ist nicht jeder befugt. So zumindest hab ich das ganze verstanden
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Günstigere Weg:
Ohne Eintragung fahren und sich nicht erwischen lassen
Spaß beiseite - was kommt denn (schlimmstenfalls) auf einen zu, wenn man "ohne" unterwegs ist und erwischt wird?
Vorausgesetzt, alles bleibt höflich und die Situation eskaliert nicht.
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Grüße juzzi
21er = Komplettabnahme?
Die ist dann aber doch wahrscheinlich genauso teuer wie so ein Gutachten - oder nicht?
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Grüße juzzi